Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 106

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dass vor allem eine Reform des Korruptionsstrafrechts herausgekommen ist, die auch international anerkannt wird. Wir haben wirklich ein modernes Korruptionsstrafrecht geschaffen, das eben wirklich ein Vorreiter im internationalen Vergleich ist. So wurden wir zum Beispiel von EU-Justizkommissarin Viviane Reding ausdrücklich gelobt.

Es ist auch gelungen – und das war von Anfang an mein Ziel –, dass wir neun der zehn Empfehlungen des GRECO-Berichts, also des Berichts der Staatengruppe des Euro­parates gegen Korruption, umsetzen konnten. Andere Länder ringen noch mit der Umsetzung dieser Empfehlungen. Wir haben es in Österreich gemeinsam geschafft, und auch dafür möchte ich mich bei allen, die daran beteiligt waren, ganz herzlich bedanken.

Was ist uns bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts gelungen? – Wir haben zum Beispiel den Amtsträgerbegriff ausgeweitet. Wir haben den Amtsträgerbegriff auf die Abgeordneten ausgeweitet – zum Beispiel ein Thema, das in Deutschland noch heftig diskutiert wird –, wir haben den Amtsträgerbegriff aber auch auf Mitarbeiter und Organe öffentlicher Unternehmen ausgeweitet. Das gilt für alle Unternehmen, wo die öffentliche Hand mehr als 50 Prozent trägt beziehungsweise die der Rechnungshof­kontrolle unterliegen. Sie sehen also, die Anwendung des Korruptionsstrafrechts wurde eben auf diese Personengruppen ausgeweitet.

Ich darf an noch etwas erinnern: Wir haben ja auch das berühmt-berüchtigte Anfüttern wieder verschärft, und auch da ist uns einiges gelungen. Ich möchte hier schon auch klarstellen: Wenn nun immer wieder behauptet wird, dass die Parteienfinanzierung und überhaupt die verdeckten Parteispenden im Gegensatz zu Deutschland in Österreich generell nicht strafbar wären, so stimmt das nicht. Da greifen nämlich genau diese neuen Straftatbestände, nämlich die Vorteilsannahme und die Vorteilszuwendung zur Beeinflussung, beziehungsweise auch der Untreuetatbestand kann da zur Anwendung kommen, und es kann natürlich auch steuerrechtliche und finanzstrafrechtliche Konse­quenzen geben. Von einer Straffreiheit kann also nicht die Rede sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur wichtig, dass wir die ent­sprechenden rechtlichen Regelungen schaffen, wir haben natürlich auch andere Akzente im Bereich der Bekämpfung von Korruption gesetzt, wie zum Beispiel die Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es helfen uns ja die schönsten Gesetze nichts, wenn sie nicht entsprechend umgesetzt werden. Wir haben mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tatsächlich quasi eine Speer­spitze zur Bekämpfung von Korruption, und mir war es von Anfang an wichtig, die WKStA auch entsprechend auszubauen.

Als ich Justizministerin wurde, waren acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der WKStA tätig. Heuer zu Jahresbeginn waren es 21, und wir konnten von Jahresbeginn bis jetzt auf 30 aufstocken. Wir haben jetzt also 30 Planstellen für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen bei der WKStA, und ich werde fünf weitere Planstellen für Oberstaatsanwälte beziehungsweise Oberstaatsanwältinnen ausschrei­ben, sodass wir in Kürze bei der WKStA 35 Staatsanwaltsplanstellen zur Verfügung haben werden. Das ist auch dadurch gelungen, dass ich bei den letzten Budget­verhandlungen 93 zusätzliche Planstellen ausverhandeln konnte (Zwischenruf des Abg. Strache); von diesen Planstellen ist ein großer Teil in die Bekämpfung von Korruption gegangen – eben 14 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, sieben Richter und Richterinnen und 17 Richteramtsanwärter und -anwärterinnen.

Weiters war mir wichtig, dass wir die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Richter und Richterinnen besser schulen, wenn es um die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität geht. Wir haben ja großartige Juristen und Juristinnen im Einsatz, aber gerade im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität braucht


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