Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 107

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man natürlich auch Wirtschafts-Know-how (Zwischenruf des Abg. Strache), denn erst wenn man den wirtschaftlichen Hintergrund eines Falles verstanden hat, kann man ihn auch juristisch lösen. Deshalb setzen wir da mehr Wirtschaftsexperten ein, das heißt, wir sind dazu übergegangen, Wirtschaftsexperten quasi an die Seite der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen zu stellen, um eben dieses Wirtschafts-Know-how bei der Aufklärung dieser Fälle noch stärker hineinzubringen.

Wir haben im Moment acht Wirtschaftsexperten und -expertinnen im Einsatz. Neben klassischen Wirtschaftsexperten sind das zum Beispiel eine IT-Expertin, eine Expertin aus dem Bereich Bank- und Börsenwesen oder zwei Experten aus dem Bereich der Bilanzbuchhaltung.

Sie sehen also, da wurde vieles getan, wobei es mir natürlich auch wichtig ist, dass wir sehr stark auf den Bereich der Ausbildung und Fortbildung setzen. Ich habe einen Ausbildungs- und Fortbildungsschwerpunkt im Bereich Wirtschaftsrecht etabliert. So habe ich zum Beispiel gemeinsam mit der Wirtschaftsuniversität Wien einen eigenen Masterlehrgang zum Thema Wirtschaftskriminalität und Recht ins Leben gerufen, der von den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen, Richtern und Richterinnen sehr gern in Anspruch genommen wird. Auch da geht es eben darum, dieses Wirtschafts-Know-how noch stärker in den Vordergrund zu stellen und da noch bessere Ausbildung und Fortbildung anzubieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den ich in diesem Zusammenhang noch erwähnen möchte, ist natürlich, dass wir die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen auch dabei unterstützen müssen, die Fälle rascher aufklären zu können. Da haben wir ein ano­nymes Hinweisgebersystem, eine sogenannte Whistleblower-Homepage eingerichtet, wo es ganz einfach darum geht, dass die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen möglichst rasch zu den richtigen und wichtigen Informationen kommen. Dadurch wird es eben auch erleichtert, die Fälle aufzuklären, denn gerade bei Korruption ist es häufig sehr, sehr schwierig, überhaupt einmal dahinterzukommen, wer beteiligt ist, worin die Tat besteht. Da ist es eben wichtig, dass einer auspackt, dass einer plaudert, und da haben wir mit diesem anonymen Hinweisgebersystem bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.

Wir haben mit Stand 1. September 2013 – und dieses Hinweisgebersystem gibt es jetzt seit Ende März dieses Jahres – bereits 675 Meldungen. Von diesen 675 Meldungen sind nur 8 Prozent völlig substratlos, das heißt, die restlichen Hinweise sind verwertbar, helfen natürlich den Ermittlern bei ihrer Ermittlungstätigkeit und haben sich wirklich als sehr zielführend erwiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verschärfung des Korruptions­straf­rechtes, mit der Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, aber natürlich auch mit dem Transparenzpaket, dem Lobbyinggesetz und dem Parteien­finanzierungsgesetz haben wir Rahmenbedingungen für Transparenz und Ehrlichkeit in Politik und Wirtschaft geschaffen, haben wir eigentlich wirklich Rahmenbedingungen für einen gesellschaftspolitischen Wandel geschaffen. Anstand, Ehrlichkeit und Moral müssen wieder Leitlinien und Leitprinzipien der öffentlichen Verwaltung sein. Ich glaube, daran kann und darf einfach kein Weg vorbeiführen, und dafür haben wir natürlich auch klare und unmissverständliche Regelungen gebraucht, die wir auch eingeführt haben.

Die Justiz kann natürlich diesem an sie herangetragenen Anspruch nur dann gerecht werden, wenn auch die Grundsätze der Gewaltenteilung und die rechtsstaatlich unent­behrliche Säule der Unabhängigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewahrt bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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