Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben gerade in den letzten Monaten bewiesen, wie Korruption und Untreue effektiv bekämpft werden und wie auch unbeeinflusst von Rang und Namen ermittelt und verfolgt wird. Ich möchte an dieser Stelle schon auch festhalten: Dabei bedarf es vor allem auch keiner Zurufe durch die Politik. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wissen sehr, sehr gut, was sie zu tun haben; ich glaube, Zurufe aus der Politik sind mehr als entbehrlich.
Ich möchte auch wiederholen, was ich bereits anlässlich der Beantwortung der letzten Dringlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Pilz ausgeführt habe: Es ist mir schon aus grundsätzlichen Erwägungen verwehrt, Details aus Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hier in öffentlicher Sitzung preiszugeben. Dass das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist, hat ja seine guten Gründe. Da geht es nicht um Geheimniskrämerei, da geht es nicht darum, dass wir irgendetwas geheimhalten wollen, sondern für die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens gibt es sehr gute Gründe, die zu unterlaufen ich natürlich nicht berechtigt bin.
Es geht dabei etwa um die Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten und deren Anspruch auf eine unbeeinflusste und faire Beurteilung der Verfahrensergebnisse. Ich habe ganz einfach auch grundrechtliche Positionen zu beachten, die mehrfach abgesichert sind, so etwa durch das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, den Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens und vor allem auch die Anforderungen, die sich aus dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und dem fairen Verfahren insgesamt ergeben. Auch wenn die Unschuldsvermutung leider sehr oft ins Lächerliche verkehrt wird, darf ich schon einmal auch daran erinnern, dass die Unschuldsvermutung ein ganz zentrales Prinzip unseres Rechtsstaates ist.
Schließlich muss ich auch die Grenzen meiner Ingerenz auf laufende Ermittlungen erwähnen. Die Leitung der Ermittlungen obliegt den Staatsanwaltschaften unter Kontrolle des Gerichts. Meine Aufgabe und damit der Bereich meiner Ministerverantwortlichkeit liegt in der Wahrung der einheitlichen Rechtsanwendung und der richtigen Anwendung des materiellen und des formellen Rechts. Mit anderen Worten: Meine Aufgabe konzentriert sich auf die Ergebniskontrolle, was aber auch bedeutet, dass ich nicht über jeden Verfahrensschritt zu informieren bin, wodurch mir schon faktisch eine umfängliche Beantwortung der an mich gerichteten Fragen nicht möglich ist.
Lassen Sie mich aber nun zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen kommen, wobei ich den in der Begründung erhobenen Vorwurf der Vertuschung wirklich auf das Entschiedenste zurückweisen will. Sie werden keinen einzigen Anhaltspunkt dafür finden, dass ich oder meine Mitarbeiter in irgendeinem Stadium auf die Ermittlungen Einfluss genommen haben. Ganz im Gegenteil, die Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln und urteilen in völliger Unabhängigkeit und Gestaltungsfreiheit, wie in der Öffentlichkeit auch angesichts der letzten Verfahren im Zusammenhang mit verdeckter Parteienfinanzierung wohl deutlich sichtbar geworden ist.
Im Übrigen gebe ich grundsätzlich zu bedenken, dass eine Auswertung einzelner Akten zur Beantwortung der folgenden Fragen nötig wäre, was mir in der vorgegebenen Zeit nicht möglich war.
Ich komme nun zur Beantwortung der Fragen.
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich verweise diesbezüglich auf die Beantwortung der an mich gerichteten Dringlichen Anfrage vom 8. November 2012 und meine Antworten zu den nachfolgenden Fragen, soweit in den gegenständlichen Verfahren Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordnete des Nationalrates als Beschuldigte involviert sind.
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