Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 154

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Frau Justizministerin! Da muss ich Sie schon an etwas erinnern. Sie stellen sich hier heraus und sagen allen Ernstes, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hätte bisher 30 Planposten gehabt und hat in Zukunft 35. Soweit stimmt es noch. Was die Justizministerin aber verheimlicht: Tatsächlich arbeiten dort nur 21 Staatsanwälte; es waren schon 23. Es werden nicht mehr, sondern es werden weniger, und das hat einen Grund. Die Frau Justizministerin hat die Bezahlung bei der Korruptionsstaats­anwaltschaft hinuntergesetzt. Jetzt fragen sich viele Staatsanwälte, ob sie sich diese schwierige Arbeit antun sollen, bei der sie stark in der Öffentlichkeit stehen, wenn Sie gleichzeitig die Bezahlung kappen. Das sind Fantasiezahlen, 30 und 35, das wissen Sie genau. Derzeit sind 21 dort tätig. (Abg. Mag. Kogler: So ist es!)

Wiedergutmachung: Auch hier ist durchaus anzuerkennen, die Justiz arbeitet. Halten wir fest: Zwei Parteien sind verurteilt, die eine ist die FPÖ mit 600 000 €. (Abg. Neubauer: Das ist keine Verurteilung, sondern eine Entscheidung der ersten Instanz!) Das ist ein Urteil! Sie sagen immer: Wir haben nichts damit zu tun. Wer war damals stellvertretender Parteiobmann, wer war damals Bundesvorstandsmitglied? – Es war Ihr Heinz-Christian Strache, der mit dabei war.

Es ist aber noch nicht alles getan, der letzte Punkt wären Gesetzesänderungen. Wir haben viel erreicht. Ich bin Ihnen noch einmal dankbar für die Aufzählung der vielen Dinge, die im Korruptionsbereich weitergegangen sind. Danke, dass Sie die grünen Erfolge nennen. Es ist aber noch nicht alles erledigt, daher stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformen in der Korruptionsbekämpfung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Reform des Strafgesetz­buches vorzulegen, mit der illegale Parteienfinanzierung als Straftatbestand eingeführt wird;

2. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, derzufolge der Rechnungshof die Prüfkompetenz auch für Unternehmen erhält, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent beteiligt ist;

3. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der Mehraufwand durch den neu abzuführenden Dienstgeberbeitrag und die zusätzlichen Aufgaben abgegolten wird;

4. dafür Sorge zu tragen, dass die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) mit ausreichend und angemessen eingestuften Planstellen ausgestattet wird und die erforderlichen Mittel zur konse­quenten Erfüllung ihrer Aufgaben erhält.“

*****

Meine Damen und Herren! Die Grünen haben in den letzten zwei, drei Jahren den Neustart dieser Republik begonnen. Wir werden ihn nach den Wahlen gestärkt weiterführen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

16.36

 


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