Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 155

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformen in der Korruptionsbekämpfung eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Neubeginn ohne Korruption: Aufklärung, politische Verantwortung und Geld zurück"

Begründung

In der Begründung der heutigen dringlichen Anfrage wurde eine Vielzahl von Fällen illegaler Parteienfinanzierung aufgelistet, welche derzeit Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen sind.

Wichtige Aufklärungsarbeit konnte in vielen Fällen der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen leisten. Bekanntlich wurde dessen Arbeit jedoch von den Regierungsparteien vorzeitig beendet. Damit eine derartige Behinderung der Kontrolle durch eine Regierungsmehrheit in Zukunft unmöglich wird, muss endlich der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht im Nationalrat umgesetzt werden. Die entsprechende von ÖVP und SPÖ unterzeichnete Vereinbarung ist seit Jahren unerfüllt und muss endlich eingelöst werden.

Derzeit beschränkt sich der Fokus der Aufklärungsarbeit auf den strafrechtlich rele­vanten Bereich. Problematisch ist dabei der Umstand, dass die illegale Parteien­finanzierung selbst derzeit nicht strafbar ist und daher keine direkte Handhabe zur Verfolgung durch die Justiz besteht. Strafbarkeit besteht nur dort, wo etwa das Delikt der Untreue, der Bestechung oder durch die Ausstellung von Scheinrechnungen der Steuerhinterziehung begangen wurde. Damit sind aber die Ermittlungs- und Sanktions­möglichkeiten in manchen Fällen und hinsichtlich mancher Beteiligter eingeschränkt.

Die Ermittlungsbehörden leiden zusätzlich unter knappen Personalständen und Sachmitteln.

Die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) beschäftigt derzeit 21 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Planposten würde es zwar bereits 30 geben, 2014 sogar 40, aber die WKStA hat ein Rekrutierungsproblem: Hintergrund ist, dass die Posten, im Gegensatz zu früher, mehrheitlich in der untersten Gehaltsstufe ausgeschrieben sind. Das führt dazu, dass es für die anspruchsvollen Posten kaum Bewerbungen gibt und außerdem, dass die StaatsanwältInnen innerhalb der WKStA für gleiche Tätigkeit ungleich entlohnt werden. Die WKStA ist damit noch immer massiv unterbesetzt und sogar im Schrumpfen begriffen. 2012 waren es immerhin noch 23 StaatsanwältInnen. Zu den jetzt nur noch 21 StaatsanwältInnen kommen noch 6 angestellte ExpertInnen, eine Zuteilung aus dem Finanzministerium und das Kanzleipersonal.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese kleine Behörde in der Lage ist, den Korruptionsfällen in Wirtschaft und Politik wirksam entgegenzutreten. Eine finanziell und personell schlagkräftig ausgestattete Behörde würde hingegen auch generalpräventiv wirken. Korruption kostet die ÖsterreicherInnen jedes Jahr ein Ver­mögen. Es ist anzunehmen, dass sich die Investition in die Korruptionsbekämpfung sehr bald rechnen würde. Die meisten europäischen Staaten haben das schon erkannt. Laut Europarat liegt der europäische Schnitt bei 11 StaatsanwältInnen pro


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