Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 156

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100.000 EinwohnerInnen. In Österreich kommen auf die 100. EinwohnerInnen gerade mal 4 StaatsanwältInnen.

Eine wesentliche Rolle bei der Klärung zahlreicher Skandale spielte in den letzten Jahren auch der Rechnungshof.

Der Rechnungshof hat im Rahmen der Budgetverhandlungen 2012 vergeblich darauf hingewiesen, dass ab dem Jahre 2013 die Mittel zur Durchführung der ihm über­tragenen Aufgaben nicht mehr ausreichen. So muss auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen seit diesem Jahr der Dienstgeberbeitrag direkt vom Rechnungshof abgeführt werden. Da sein Budget nicht im gleichen Ausmaß erhöht wurde, stellt das eine indirekte Kürzung der für Prüfungen und andere Aufgaben vorgesehenen Mittel dar.

Andererseits wurden die Aufgaben des Rechnungshofs erweitert, ohne dass er dafür zusätzliche Mittel erhielt. Das betrifft die Gemeindeprüfungen, die Kontrollaufgaben aus dem Parteiengesetz, die sehr personalaufwändigen Aufgaben im Rahmen des Medien­transparenzgesetzes, zusätzliche Aufgaben auf Grund der Haushaltsrechtsreform und den EU-Stabilitätspakten. Weitere Aufgaben sind auf Grund der neuen finanz­politi­schen Architektur Europas zu erwarten. Darüber hinaus soll der Rechnungshof mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot beschäftigt werden.

All das wird dazu führen, dass der Rechnungshof seine Prüfungstätigkeit einschränken muss. Das ist für das Parlament, das laut Verfassung für die Kontrolle der Regierung zuständig ist und dessen wichtigste Informationsquelle für diese Aufgabe der Rechnungshof und dessen Prüfberichte darstellen, inakzeptabel.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend die Reform des Strafgesetz­buches vorzulegen, mit der illegale Parteienfinanzierung als Straftatbestand eingeführt wird;

2. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, derzufolge der Rechnungshof die Prüfkompetenz auch für Unternehmen erhält, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 % beteiligt ist;

3. dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass dem Rechnungshof der Mehraufwand durch den neu abzuführenden Dienstgeberbeitrag und die zusätzlichen Aufgaben abgegolten wird;

4. dafür Sorge zu tragen, dass die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) mit ausreichend und angemessen eingestuften Planstellen ausgestattet wird und die erforderlichen Mittel zur konse­quenten Erfüllung ihrer Aufgaben erhält.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

 


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