Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll218. Sitzung / Seite 10

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ÖVP dafür geschaffene System der Doppel- und Mehrgleisigkeiten wird nun seit gerau­mer Zeit vom Rechnungshof penibel aufgelistet und seiner Ineffizienz überführt.

Die Probleme liegen vor allem

in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzlage,

in der dadurch bedingten Zuständigkeitsverteilung auf Bundes– und Landesbehörden und den Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung, insbesondere im Bereich der Landes­lehrer,

in den – dies ebenfalls Ausfluss der Kompetenzzersplitterung – dienst- und besol­dungsrechtlichen Unterschieden zwischen Bundes- und Landeslehrern und ihrer unter­schiedlichen Ausbildung,

in den Mängeln bei Leitungs- und Steuerungsverantwortung sowie beim Controlling,

im Bereich der zersplitterten Kompetenzen der Schulaufsicht (insbesondere bei den land- und forstwirtschaftlichen Schulen)

und den divergierenden Interessen im Bereich der Schulerhaltung (diese sind wiede­rum auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten zurückzuführen).

Darüber hinaus stellt die verfassungsrechtliche Festschreibung der politischen Beset­zung der Schulverwaltungsbehörden ein besonderes Problem dar. Dem Landesschul­rat als Schulbehörde des Landes sitzt der Landeshauptmann als Präsident vor. In allen Bundesländern wird er durch einen amtsführenden Präsidenten unterstützt. Die poli­tische Besetzung ergibt sich damit schon aus dem B-VG.

Landeshauptmann = Landesschulratspräsident = politische Besetzung

Neun geschäftsführende Präsidenten = alle politisch besetzt

die Parteien bestimmen die Mitglieder des Kollegiums des Landesschulrats

Diesem Gremium gehören neben dem Präsidenten stimmberechtigte Mitglieder an, die von den im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmenstärke vorge­schlagen werden.

Darunter müssen sich gemäß Bundes-Schulaufsichtsgesetz Eltern von schulbesuchen­den Kindern sowie Lehrer befinden. Bundesweit bestehen neun Landesschulratskol­legien mit insgesamt ca. 300 Kollegiumsmitgliedern, von denen die Stimmberechtigten rein parteipolitisch nach dem Stärkeverhältnis der im Landtag vertretenen Parteien be­stellt werden. Viele auf den Parteitickets als Elternvertreter entsandte Personen sind oft „zufällig“ vom Beruf Lehrer. Dazu kommen die Bezirksschulräte (gemäß den politi­schen Bezirken), die nach den selben gesetzlichen Vorgaben parteipolitisch bestellt werden, nämlich nach dem Stärkeverhältnis der für die im Landtag vertretenen Par­teien bei der letzten Landtagswahl im Bezirk abgegebenen Stimmen.

Am Beispiel Niederösterreich lässt sich dieser politische Proporz besonders schön dar­stellen:

Präsident LH Erwin Pröll (ÖVP)

Das Kollegium des LSR:

Mit Stimmrecht: Mitglieder aufgrund der Mandatsstärke der im Landtag vertretenen Parteien

Ohne Stimmrecht: Der Rest (darunter auch die Landesschulsprecher)

D.h. stimmberechtigt sind im Kollegium des LSR nur die politisch bestellten Mitglieder!

Amtsführender Präsident: Hermann Helm (ÖVP, Generalsekretär im Büro von Unter­richtsministerin Geher)

Vizepräsidentin: Beate Raabe-Schasching (SPÖ; ehemals Abg. z. NR)

 


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