Schulstandorte und der Schulleitungen, die Vereinfachung der Pflichtschullehrerverwaltung, Landeslehrercontrolling, mehr Transparenz bei Bestellungsverfahren und raschere Erledigung und leichterer Zugang bei Schülerbeihilfen.
Es gibt ein umfassenderes Konzept zur Reform der Schulverwaltung, das wir auch im Unterausschuss zum Verfassungsausschuss diskutiert haben, aber dieses umfassende Konzept war nicht durchsetzbar.
Frage 18: „Wie beurteilen Sie die Aussage von Landeshauptmann Haslauer, die Landesschulräte abschaffen zu wollen?“
Ich wiederhole mich: Wir brauchen eine Bildungsverwaltung des Bundes im Bundesland.
Zur Frage 19 betreffend die Vorgehensweise der Landesschulräte, Junglehrer über die Sommermonate arbeitslos zu melden.
Das muss ein Ende haben, sage ich dazu. Nach dem Entwurf und der Vorlage des neuen Dienst- und Besoldungsrechtes soll und wird es diese II-L-Verträge nicht mehr geben.
Frage 20: „Was ist die Conditio sine qua non in der Lehrerdienstrechtsnovelle 2013?“
Meine Antwort: Es muss ein einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht für alle Lehrerinnen und Lehrer geben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) – Danke, Herr Abgeordneter Walser, sehr aufmerksam!
Frage 21: „Welche Punkte“ – das ist eine gute Frage – „im vorliegenden Entwurf sind für Sie noch verhandelbar?“ – Das verrate ich nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenbemerkung des Präsidenten Neugebauer.) – Herr Präsident, das geht nicht! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frage 22: „Wie stehen Sie zu der Aussage der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, dass es im Entwurf zum neuen Dienstrecht kein echtes Optionsrecht gebe?“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein Optionsrecht bis 2019 in unserem gemeinsamen Vorschlag, nämlich die Möglichkeit für die jungen Lehrerinnen und Lehrer, zwischen altem und neuem Dienstrecht zu wählen. Wenn die GÖD, wenn die Vertreter der Lehrergewerkschaft darüber hinaus ein Optionsrecht haben wollen, dann müssen sie es in die Verhandlungen einbringen.
In der Frage 23 wird die Aussage der GÖD wiedergegeben, das neue Dienst- und Besoldungsrecht wäre ein Sparpaket auf Kosten der Lehrerinnen und Lehrer in Höhe von 500 Millionen €.
Dazu sagen wir aus tiefer Überzeugung: Nein! Die Berechnungen liegen vor, Sie finden die Wirkungsfolgenabschätzung auch im Begutachtungsentwurf, in den Erläuterungen im Anhang, und auch Finanzministerin Fekter wird nicht müde, zu betonen, dass es Mehrausgaben von 11 Milliarden € verursacht.
Frage 24: „Wie erklären Sie sich die signifikanten Unterschiede beim Einkommensvergleich der neuen Einkommenskurve zwischen den Berechnungen Ihres Ressorts und den Berechnungen der GÖD?“
Wir gehen sowohl im alten als auch im neuen Modell von einer Vollbeschäftigungsrechnung aus; die GÖD berechnet das neue Modell, nur bezogen auf die Unterrichtsleistung, in einem Teilbeschäftigungsmodell.
Frage 25: „Wie erklären Sie sich die Aussage der GÖD, dass für die Lehrer/innen mit dem Entwurf zum neuen Dienstrecht im Berufsleben Einkommensverluste von insgesamt weit über 500 000 € möglich werden?“ – Das ist für mich schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar!
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