Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll218. Sitzung / Seite 28

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Ich bringe jetzt ein paar Beispiele, Sie finden die Details auch auf unserer Web-Seite. Eine Volksschullehrerin/ein Volksschullehrer verdient derzeit an Lebenseinkommen – im öffentlichen Dienst spricht man immer noch von „Lebenseinkommen“ – bis zum Al­ter von 65 Jahren 2,1 Millionen. Es gibt keinen Unterschied im Lebenseinkommen.

Neue Mittelschule: derzeitiges Dienstrecht: 2,1 Millionen, neues Dienstrecht: 2,3 Mil­lionen.

AHS bezogen auf Sekundarstufe II, Unterricht Deutsch, Geschichte: alt 2,2 Millionen, neu 2,34 Millionen.

Das sind Lebenseinkommensberechnungen ohne Barwertmethode. Würde man sich ein bisschen mehr damit beschäftigen und die Barwertmethode anwenden, die ja nichts anderes besagt als: Hat man früher mehr Geld, ist es mehr wert, als wenn man erst später im Leben mehr Geld hat!, dann würde man sehen, dass die Berechnungen für das neue Dienst- und Besoldungsrecht noch besser werden.

Zur Frage 26 – ich nähere mich schon dem Schluss –: Hier heißt es, Gewerkschafter Paul Kimberger verlangt 13 000 zusätzliche Personen, zusätzliche Unterstützungspos­ten. Und es wird gefragt, ob ich diese Forderung für gerechtfertigt halte? – Antwort: Nein. Wir haben eine andere Schulstruktur – Paul Kimberger leitet das aus der Talis-Studie ab. Wir haben viele Kleinschulen.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: 75 Prozent der österreichischen Volksschulen haben ma­ximal vier Klassen. Wir gehen daher, was das pädagogische Unterstützungspersonal betrifft, davon aus, dass es eine Poollösung geben soll. Das letzte Angebot waren 2 000 Planstellen für pädagogisches Unterstützungspersonal. Wichtig ist mir: Bundes­poollösung. Das scheint uns adäquat.

Für den administrativen Bereich, und da sind ja vor allem die Pflichtschulen angespro­chen, hat Finanzministerin Fekter in den Verhandlungen ihre Unterstützung zugesagt, dass es da weitere Maßnahmen gibt, die ich auch als absolut notwendig erachte, das möchte ich hier hinzufügen.

Zur letzten Frage, Frage 27 – „Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Entwurf zur Dienstrechtsnovelle 2013 () noch vor den Nationalratswahlen an das Parlament zur Verhandlung und Beschlussfassung weitergeleitet wird?“ –, möchte ich sagen: Die Begutachtungsfrist läuft bis 25. September. Wir müssen und werden die Stellungnah­men auswerten. Das erfordert eine entsprechende Achtsamkeit. Alles andere wäre je­denfalls aus meiner Sicht auch eine Missachtung des Begutachtungsprozesses und der Öffentlichkeit. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der SPÖ sowie Beifall bei Ab­geordneten der ÖVP.)

12.02


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf. Jeder Klub hat eine Gesamtredezeit von 25 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.02.41

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Frau Ministerin, ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort. Das bin ich von Ihnen gewohnt, das war alles recht und schön, aber hinsichtlich des Optionsrechts bin ich nicht zufrieden, nämlich als es um den Vorwurf der Gewerkschaft gegangen ist. Sie haben darauf gesagt, dass Sie das nicht verraten. – Wahrscheinlich brauchen Sie noch ein Ass im Ärmel in den Verhand­lungen, damit Sie die neue gesetzliche Regelung vielleicht doch noch heuer durchset­zen. Ich glaube, es wird wahrscheinlich daran liegen.

 


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