Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll218. Sitzung / Seite 76

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scheitert ist, so wie in Wirklichkeit auch die positive Initiative betreffend Verwaltungsge­richte, die – ich habe es öfter gesagt – eine gute Initiative ist.

Da hat man gesehen: Wenn Sie einmal als Regierung keine ausreichende Mehrheit haben, dann bringen Sie es auch fertig, konstruktiv mit der Opposition zu verhandeln. Und wir haben bezüglich der Verwaltungsgerichte etwas Positives zusammengebracht, von der Theorie her.

Aber was sehen wir jetzt wieder? – Dass die Länder versuchen, das über den Umweg ihrer eigenen Kompetenzen wieder zunichtezumachen – mit eigenen Personalent­scheidungen, parteipolitisch motiviert, mit eigenen Dienstrechten und mit eigenen Ver­waltungsorganisationen, wo man wieder sieht, dass es nachher, nach der Reform, teu­rer ist, als es davor gewesen ist.

Und das ist auch einer der wichtigen Punkte, dass es endlich einmal an der Zeit wäre, dass dieser österreichische Nationalrat seine Aufgabe auch als Verfassungsgesetzge­ber wahrnimmt – wie beim Demokratiepaket, wie auch bei der Verwaltungsreform, wie auch beim Spekulationsverbot – und sich nicht von den Ländern alles vermiesen lässt und alles verhindert wird. (Beifall beim BZÖ.)

Denn letztlich, meine Damen und Herren, sind wir ja diejenigen, die die Verantwortung auch gegenüber der österreichischen Bevölkerung zu tragen haben.

Es wird immer gefragt: Reformen? – Meine Damen und Herren! Wir vom BZÖ haben das eingebracht, und zwar sehr radikale Forderungen, weil wir gesagt haben, wir brau­chen keine Landesgesetzgebungskompetenz mehr. Das könnte man beim Bund zen­tralisieren. Wir brauchen auch diese aufgeblähten Landtage nicht, sondern wir wollen die Kompetenzen bei den Gemeinden entsprechend stärken, weil die als Dienstleister näher beim Bürger sind. Wir wollen die Bezirke entsprechend stärken und auch den Bundesgesetzgeber stärken und die Arbeitsmöglichkeiten ausbauen. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Ich glaube, dass es notwendig wäre, in der nächsten Legislaturperiode – möglichst zu Beginn – mit einem Zukunftskonvent diese grundlegenden Zukunftsfragen einmal wirk­lich anzusprechen, sich hier als Verfassungsgesetzgeber dieser Herausforderung zu stellen und nicht weiter Ausreden zu finden, warum man wieder nichts Neues zusam­mengebracht hat.

Aber jetzt könnten Sie einmal einen Schritt dahin gehend setzen, dass wir uns in der nächsten Woche noch ordentlich am Riemen reißen und gemeinsam dieses Demokra­tiepaket, das Sie alle dem Wähler versprochen haben, noch in die Tat umsetzen. (Bei­fall beim BZÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Klub­obmann Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


14.59.20

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich schätze die Reden des Abgeordneten Scheibner immer wieder. Er hat immer mit Engelszungen versucht, uns hier seine Überredungskünste darzubringen. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vor­sitz.)

Es ist ja unbestritten, dass nicht die Sozialpartner, nicht die Länder, nicht sonst irgend­welche Einrichtungen, sondern der höchste Souverän natürlich Wählerin, Wähler, die Bevölkerung und im Endeffekt der Gesetzgeber, der Nationalrat ist. Und dass wir auf dieses Primat – einmal allgemein gesprochen – der Politik, aber im engeren Sinn des Nationalrates bestehen, das ist unbestritten, und dabei bleiben wir auch.

 


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