Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 39

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Vergleichen wir diese beiden Werte von der Einführung des Pflegegeldes 1993 bis heute! Wie hoch sind da die Verluste für die pflegebedürftigen Personen? In der Pflegestufe 1, meine Damen und Herren, verlieren die Betroffenen in Österreich im Jahr 1 310,88 € (Abg. Neubauer: Unglaublich!); in der Pflegestufe 2: 1 014,12 €; in der Pflegestufe 3: 1 513,44 €; in der Pflegestufe 4: 2 270,88 €. Dann kommen die höchsten Pflegestufen – diesen Menschen geht es nämlich ganz besonders schlecht –: in der Pflegestufe 5 verlieren die Menschen 3 081,96 € (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Was macht der Sozialminister?); in der Pflegestufe 6: 3 847,56 €; und den Menschen in der Pflegestufe 7 – das sind die Menschen, die sich gar nicht mehr helfen können, die also nur mehr im Bett liegen und auch die Gliedmaßen nicht mehr bewegen können – nehmen Sie den Menschen jedes Jahr 5 420,64 € weg. (Abg. Neubauer: Verrat am Sozialismus!) Genau das, meine Damen und Herren, ist eben keine soziale Politik! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich muss Ihnen sagen, ich habe auch darüber nachgedacht: Was würde eine SPÖ, die sich in der Opposition befindet, einer anderen Bundesregierung vorwerfen, die so agiert? Ich glaube, dass Sie zu Recht diese soziale Kälte kritisieren würden – so wie wir das jetzt tun. Ich finde es sehr schade, dass man ausgerechnet bei jenen spart, die sich überhaupt nicht helfen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum ist es in Österreich möglich – das entspricht auch nicht der UN-Konvention –, dass junge behinderte Menschen in Altenwohn- und Pflegeheime abgeschoben werden? Ich habe selbst solche Fälle erlebt. Ein junger Mensch ist durch einen Unfall oder eine Krankheit behindert und kommt in ein Altenwohn- und Pflegeheim. Wissen Sie, was das bedeutet? – Dort werden dann erstmals in dieser schwierigen Situation soziale Kontakte geknüpft. Man lernt Menschen kennen. Man gewinnt neue Freunde in diesem Haus. Und was erlebt man in dieser Zeit, in diesen 20, 30, 40 Jahren, die man dann dort als junger behinderter Mensch verbringt? – Dass die Freunde immer wieder wegsterben!

Es gibt auch keine optimale Therapie für junge behinderte Menschen in diesen Alten­wohn- und Pflegeheimen. Da verstoßen wir gegen die UN-Konvention, und ich fordere Sie daher auf, genau hier endlich aktiv zu werden, weil das genau der Bereich ist, an dem wir endlich ansetzen müssen. Das sind die Ärmsten, und dort müssen wir unsere ganze Kraft und Anstrengung einbringen! (Beifall bei der FPÖ.)

Zum Thema Behindertenfreibeträge: Die Behindertenfreibeträge wurden in Österreich seit dem Jahre 1988 nicht mehr erhöht! Ich kenne keinen anderen Bereich – keinen einzigen Bereich! –, in dem es möglich war, dass über so viele Jahre hinweg eine Wertanpassung verweigert wurde. Ich würde mir ja gerne vorstellen, wie es wäre, wenn die Politikergagen seit 1988 nicht erhöht worden wären. Aber das gibt es natürlich nicht, denn da gibt es ja – wenn auch mit einer kleinen Pause in den letzten Jahren – eine Wertanpassung. Bei den Behindertenfreibeträgen, meine Damen und Herren, gibt es diese Maßnahme nicht!

So gäbe es viele, viele Gründe dafür, die man noch aufzeigen könnte, warum wir unbedingt dieses Modell der direkten Demokratie benötigen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend: Soziale Kälte – Jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes, der Freibeträge für behinderte Menschen und der Familienleistungen an die Inflation, Mindestpension


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