Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 40

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von 1 200 € und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:

eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,

eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,

eine automatische jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfe, des Kinderbetreu­ungs­geldes sowie des Kinderabsetzbetrages an die Inflation,

eine Mindestpension von 1 200 € brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,

in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sogenannten Pensionistenpreisindex.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es geht also nicht um Erhöhungen, sondern lediglich um Inflationsabgeltungen und Wertanpassungen. Wenn Sie wirklich eine soziale Ader haben, dann fordere ich Sie dringend auf, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter

betreffend Soziale Kälte – Jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes, der Freibeträge für behinderte Menschen und der Familienleistungen an die Inflation, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage des Abgeordneten KO Strache an den Bundeskanzler betreffend „Direkte Demokratie gegen rot-schwarzen Reformstau und soziale Kälte“ in der 219. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 25.9.2013.

Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

 


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