Familien gehören ebenso wie Pflegebedürftige und behinderte Menschen zu den großen Verlierern der Politik dieser Bundesregierung. Bei den staatlichen Familienleistungen in Form der Familienbeihilfe, des Kinderbetreuungsgeldes und des Kinderabsetzbetrages findet keine Anpassung an die jährliche Inflation statt. Alleine bei der Familienbeihilfe beträgt der reale Wertverlust seit dem Jahr 2002 mittlerweile rund 25 Prozent.
Diese Bundesregierung hält sich an jenen schadlos, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung. Anstatt zum Beispiel die Privilegien der Nationalbank-Pensionisten abzuschaffen, erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.
Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2013 bei 837,63 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1255,89 Euro.
Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 wird die Anpassung voraussichtlich bei 1,6 Prozent liegen (entspricht Inflationsabgeltung – 0,8 Prozent). Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Bezieher einer Ausgleichszulage. Die Mindestpensionen werden um die volle Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.
Folgende Maßnahmen sind daher ein Gebot der Stunde:
eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfe, des Kinderbetreuungsgeldes sowie des Kinderabsetzbetrages an die Inflation,
eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,
in den Folgejahren eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sog. Pensionistenpreisindex.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:
eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen,
eine automatische jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfe, des Kinderbetreuungsgeldes sowie des Kinderabsetzbetrages an die Inflation,
eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite