Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 48

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SPÖ und ÖVP entdeckten dieses Thema aber 2008 wieder für sich. Im aktuellen Regierungsprogramm ist auf Seite 239 unter Punkt 2.2. zu lesen: „Bestandsgarantie  für  die  Gemeinden  und  Städte  durch  verpflichtende Volksabstimmungen“. Die Regie­rungsparteien haben es sich also zum Ziel gesetzt, die Bevölkerung bei Gemeindezusammenlegungen nicht nur einzubinden, sondern sie als letztent­schei­dende Instanz zu verankern.

In vollkommenem Gegensatz zum Regierungsprogramm hat die selbst ernannte „steiri­sche Reformpartnerschaft“ aus SPÖ und ÖVP die flächendeckende Zusam­menlegung von Gemeinden ohne Einbindung der Bevölkerung ausgerufen. Die Anzahl der Gemeinden soll ohne besondere Einbindung der Bevölkerung von 542 auf 285 gesenkt werden. Die steirische Landesregierung setzt im Zweifel auf Zwang statt auf konstruk­tive Mitgestaltung. Statt die Meinung der betroffenen Menschen ernst zu nehmen, statt mit ihnen gemeinsam an der Zukunftsgestaltung  zu arbeiten, wird die Demokratie mit Füßen getreten. Während ganz Österreich den Ausbau der direkten Demokratie diskutiert und vorbereitet, wird in der Steiermark mit der Brechstange demokratische Mitbestimmung verhindert. Dabei ist klar, dass so weitreichende Entscheidungen nur mit Zustimmung der jeweiligen Bevölkerung tragfähig sein können.

Egal, ob man für oder gegen Zusammenlegungen ist – Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitentscheidung sind bei derartigen Veränderungen sinnvoll und notwendig. So sehen das auch die Bundesparteien von SPÖ und ÖVP, wie dies aus der zitierten Stelle ihres Regierungsprogrammes hervorgeht. 

Die Vertreter der Parteien sind also aufgefordert, bei zukünftigen Regierungs­ver­handlungen die Einbindung der Bevölkerung bei Gemeindefusionen wirklich ernst zu nehmen und entsprechend im Verfassungsrang umzusetzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert, sich in Ausführung des Regierungsprogramms der XXIV. Gesetzgebungsperiode für die verfassungsmäßige Verankerung der Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Zusam­menlegung von Gemeinden nicht nur auszusprechen, sondern auch dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Grosz. – Bitte.

 


12.56.46

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Frau Präsidentin! Es freut auch mich, Sie heute in unserer Mitte zu haben. Auch gefühlte 60 Ordnungsrufe Ihrerseits haben meinem Respekt gegenüber Ihrem Mut niemals Abbruch getan. Schön, dass Sie hier sind, Frau Präsidentin! (Beifall beim BZÖ.)

Hohes Haus! Sie alle schwadronieren hier über die sogenannte direkte Demokratie, und in einem flächenmäßig großen Bundesland wie der Steiermark wird diese direkte Demokratie gebrochen. Kollege Kogler hat den Pflegeregress in der Steiermark kurz angerissen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Steiermark ist das einzige Bundes-


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