Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 58

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Kunasek, Riemer, Zanger, Mag. Stefan und Kitzmüller betreffend direkte Demokratie bei Gemeindezusammenlegungen in der Steiermark

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage „Direkte Demokratie gegen rot-schwarzen Reformstau und soziale Kälte“ in der Sitzung des Nationalrates am 25.09.2013

Die zwangsweise Vereinigung mehrerer Gemeinden stellt - neben der Auflösung des Gemeinderates - den schwerwiegendsten Eingriff in die Gemeindeautonomie dar und ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Ein Eingriff in den räumlichen Bestand ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nur rechtskonform möglich, soweit er gesetzlich vorgesehen und sachlich gerechtfertigt ist. Konkret bedeutet dies, dass „ein ausreichendes öffentliches Interesse vorliegen“ muss, da sonst der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Sachlich gerechtfertigt sind Vereinigungen, Aufteilungen und sonstige Veränderungen von Gemeindegrenzen, wenn sie aus öffentlichen Interessen, insbesondere aus wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gemeinde, sowie unter Bedachtnahme auf die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Belange der betroffenen Bevölkerung und jedenfalls nur dann vorgenommen werden, wenn die beteiligten Gemeinden sodann voraussichtlich für sich die erforderlichen Mittel zur Erfüllung der ihnen oblie­genden Aufgaben aufbringen.

Gemeindestrukturreformen müssen unter weitest gehender Mitwirkung der betroffenen Gemeindebürger stattfinden. Um die Berücksichtigung des Willens der Gemeinde­bürger zu gewährleisten sind Volksbefragungen zu lokalen, spezifischen Fragestellun­gen, erforderlich.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der verfassungsmäßigen Autonomie der Gemeinden und im Sinne der direkt demokratischen Mitbestimmung der Bürger, auf die steiermärkische Landesregierung einzuwirken, dass in den von der „Gemeinde­strukturreform“ betroffenen Gemeinden Volksbefragungen durchzuführen und die Ergebnisse verbindlich umzusetzen sind.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.16.04

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn wir heute über Steuern und über das Steuersystem diskutieren, dann muss man sich natürlich ansehen: Wer zahlt denn in Österreich welche Steuern? Es ist ja nicht so, dass jeder in Österreich die gleichen Steuern zahlt, weil es ja unterschiedliche Einkommen gibt und dergleichen. Und nach den dunklen Jahren, als die FPÖ in der Regierung war, haben wir als SPÖ uns sehr genau angesehen, wie das Einkommen in Österreich verteilt ist und wer welche Steuern zahlt.

 


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