Erklärung Präsident:in
Hinweis des Präsidenten Karlheinz Kopf auf die Möglichkeit gemäß § 102 Abs. 3 GOG, Wortmeldungen eines Abgeordneten im Falle von wiederholten Ordnungsrufen für den Rest der Sitzung nicht mehr entgegen zu nehmen
Hinweis des Präsidenten Karlheinz Kopf auf die Möglichkeit gemäß § 102 Abs. 3 GOG, Wortmeldungen eines Abgeordneten im Falle von wiederholten Ordnungsrufen für den Rest der Sitzung nicht mehr entgegen zu nehmen