Unterbrechung bis zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage (646/GO)

Unterbrechung der Sitzung

Unterbrechung der Sitzung durch die Präsidentin Doris Bures bis zum Ablauf von drei Stunden nach Beginn der mit Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung gem. § 19 Abs. 2 GOG als einzigen Tagesordnungspunkt einberufenen Sitzung zum Aufruf einer am Beginn der Sitzung eingebrachten Dringlichen Anfrage