Inhalt
- Verbesserung der Betreuungsrelationen und Abbau von "Massenfächern"
- Personalaufstockung in Kombination mit Zugangsregelungen
- Gesonderte Finanzierung von Lehre und Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste ergänzt um strategische Anreizsetzungen
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Dervorliegende Gesetzesentwurf beinhaltet das neue Finanzierungsmodell fürdie Universitäten und eine Adaptierung der Zugangsregelungen im Kontexteiner kapazitätsorientierten, studierendenbezogenenUniversitätsfinanzierung.
Das neueFinanzierungsmodell beruht auf drei "Säulen" – jeweilseine für die universitären Leistungsbereiche Lehre, Forschung bzw.Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur undstrategische Entwicklung. Die Universitäten erhalten wie bisher einGlobalbudget, das im Rahmen der Leistungsvereinbarungen für dieSäulen Lehre und Forschung und Entwicklung und Erschließung derKünste über jeweils einen Basisindikator und mindestens einenwettbewerbsbezogenen Indikator bemessen wird.
Ergänztwird dies um Mittel aus der Säule Infrastruktur und strategischeEntwicklung, die auf Basis von in der Leistungsvereinbarung konkret zuvereinbarenden Maßnahmen (z.B. in den Bereichen soziale Dimension,Digitalisierung) bemessen werden. Mit diesen Mitteln soll auch sichergestelltwerden, dass das universitäre Leistungsangebot in der bisherigenQualität und im bisherigen Ausmaß auch weiterhin aufrechterhaltenwerden kann.
Stand: 02.08.2017