Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 95

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Insgesamt haben wir in diesem Parlament 71 Kontrollrechte, davon 55 für die Min­derheit und 16 für die Mehrheit. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zählen Sie sie auf!) Sie können nicht sagen, dass das ein minderheitenfeindliches Parlament ist. Im Ge­genteil: Wenn Sie das mit anderen europäischen Ländern vergleichen, dann sehen Sie, wir haben da einen absoluten Spitzenrang. Wir sind ganz weit vorne. Es gibt we­nige Länder, die solche Rechte haben. Und ich nenne Ihnen zwei Beispiele für Min­derheitsrechte, die es in keinem anderen Land in Europa gibt, die ganz entscheidend sind, nämlich zum einen das Verlangen, den Rechnungshof in bestimmten Bereichen zu einer Gebarungsprüfung zu bringen und dies auch durchzusetzen. Das gibt es in keinem anderen Land, ist ein Minderheitsrecht bei uns, es genügen 20 Abgeordnete. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Hat sich sehr bewährt!) – Es hat sich sehr bewährt. Danke, Frau Kollegin Glawischnig, Sie geben es sogar zu. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Kontrolle bewährt sich immer!) Ein Minderheitsrecht, mit dem wir ganz klar kontrollieren können; schon heute.

Und das zweite Minderheitsrecht, das es in keinem anderen Land gibt, erlaubt einem Viertel der Mitglieder des Nationalrates, einen bestimmten Vorgang durch den Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses prüfen zu lassen.

Meine Damen und Herren von den Grünen und auch von den anderen Oppositions­parteien: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieses Parlament eines der minderheiten­freundlichsten Parlamente Europas ist und dass wir eine der stärksten Kontrollrechte in diesem Land haben, wie es dies kaum in anderen Ländern gibt. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

14.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. – Bitte.

 


14.02.31

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Nun, min­derheitenfreundlich, was uns der Herr Kollege Gerstl jetzt erzählt hat, das ist wirklich fantastisch. Und interessanterweise bewährt es sich genau dort, wo eben die Minder­heiten Rechte bekommen haben. Also Sie müssen jetzt aufgrund Ihrer eigenen Auf­zählung zum Schluss kommen: Ja, dort, wo Minderheitsrechte fehlen, dort kann es sogar noch besser werden. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz. Sie haben gesagt, dass die Minderheit 55 Kontrollmöglichkeiten hat und die Mehrheit 16. Ich glaube, von den Grundrechnungsarten her dürften die 55 aber auch der Mehrheit zustehen. Oder sind das ausschließlich Minderheitsrechte? (Zwischenrufe bei den Grünen.) Nur damit wir da bei den Grundrechnungsarten schon auch wieder die Kirche ein bisschen im Dorf lassen, auch wenn Ihr Landeshauptmann Haslauer als Verhandler in den Koali­tionsverhandlungen bei der Bildungsdebatte Schlimmes befürchten lässt.

Jetzt aber konkret zum Antrag. Natürlich ist es zu Beginn dieser Gesetzgebungsperio­de notwendig, gerade zu Beginn, wo die Regierungsverhandlungen laufen und man sich gewisse Ziele steckt, dass man auch dieses brachliegende Vorhaben Reformie­rung des Untersuchungsausschusses als Minderheitsrecht endlich angeht. Unterschrif­ten und die Frage, ob die jetzt noch Klubobleute oder nicht mehr sind – historische De­batten haben in dieser Frage keinen Platz. Das muss in die Zukunft gehen.

Jetzt haben wir diesen Antrag der Grünen vor uns liegen, in dem es ja tatsächlich nur um die Einsetzung von U-Ausschüssen geht. Das ist uns von der FPÖ eindeutig zu we­nig. Man braucht parallel dazu auch klare Spielregeln, wie so ein Untersuchungsaus­schuss abzulaufen hat. Das muss alles in einem geregelt werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gerstl.)

Ich komme schon dazu, meine Rede beginnt und endet, und dazwischen kommt dann das Inhaltliche. (Abg. Rädler: Meist!) – Sie können zuhören. Nein, bei mir zu hundert


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