nungsausschuss. Dann bin ich mir sicher, dass wir auch ein Ergebnis zusammenbringen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.
13.57
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kogler, als Sie darüber zu reden begonnen haben, dass Sie gerne so ein Modell wie in Deutschland haben wollen, habe ich mir gedacht, Sie haben noch einen anderen Antrag im Hintergrund. Sie sprachen von 20 Prozent wie in Deutschland, aber in Ihrem Antrag steht nicht 20 Prozent, sondern 20 Abgeordnete. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Deutschen gerade die Senkung auf 20!)
Meine Damen und Herren von den Grünen! Was wollen Sie jetzt wirklich? Wollen Sie ein Minderheitsrecht mit 20 Abgeordneten oder wollen Sie ein Minderheitsrecht mit 20 Prozent? Das ist ein kleiner Unterschied. (Abg. Mag. Kogler: Ich habe die Debatte aus dem Deutschen Bundestag referiert! Das kann ja nicht wahr sein! Das ist ja unglaublich!) Und darauf sollten Sie sich schon in Ihrer Fraktion einigen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ein zweiter Punkt, Herr Kollege Kogler: Sie sagen, Sie wollen gerne ein Modell wie in Deutschland haben, sagen aber nicht dazu, wie das Verfahren in Deutschland abläuft. Da bin ich meinem Vorredner Otto Pendl schon sehr dankbar. Erstens gilt in Deutschland die Strafprozessordnung. Das heißt, ein faires Verfahren ist dort sichergestellt. Und bei uns in Österreich ist die Situation so, dass der Untersuchungsausschuss dafür verwendet wird, um Teile aus Akten zu zitieren, wo Journalisten daneben sitzen und danach Kollege Pilz hinausgeht und seine Theorie zu diesem einen Satz aufstellt. Das ist kein faires Verfahren, meine Damen und Herren. Wenn Sie Aufklärung haben wollen, dann ändern wir auch die Spielregeln! Dafür bin ich sofort zu haben. (Abg. Brosz: Macht endlich einmal einen Vorschlag!)
Meine Damen und Herren, ich bin von meiner Berufsausbildung her Polizist, aber ich habe in meinem ganzen Leben als Polizist oder als Jurist noch nie ein so unfaires Verfahren erlebt, wie ich es im letzten Untersuchungsausschuss erlebt habe. Da wird nicht auf Opferrechte Rücksicht genommen. Da wird nicht zwischen Beschuldigten und Zeugen unterschieden, sondern da werden einfach alle, die dort auftreten, sofort als Beschuldigte dargestellt. (Abg. Kickl: Aber das Abdrehen ist ! Ein bisschen unfair, wenn es heikel wird für die eigene Fraktion!) Wenn wir hier nicht zu einem fairen Verfahren kommen, dann tun wir der gesamten Demokratie nichts Gutes.
Ich finde, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir (Abg. Brosz: Dann macht endlich einen Vorschlag!) – Danke für den Hinweis. Ja, das ist unser Vorschlag; ein Vorschlag, dass wir genauso wie in allen anderen Verfahren auch hier ein faires Verfahren nach der Strafprozessordnung haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, bitte!) Dann können wir alles weiter bereden. Otto Pendl hat es gesagt: Setzen wir uns im Geschäftsordnungsausschuss zusammen, machen wir ein faires Verfahren, reden wir darüber! Aber ohne faires Verfahren schadet das der Demokratie mehr, als es nützt. Und das muss Ihnen bewusst sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich möchte noch mit einem aufräumen: Sie haben so getan, Herr Kollege Kogler, als ob die Opposition keine Kontrollrechte im Parlament hätte, wenn es kein Minderheitsrecht im Falle der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gibt. – Das muss ich einfach klarstellen. (Abg. Mag. Kogler: Nein! Ich habe nur über das eine gesprochen!) Okay. Gut. Aber dann lassen Sie mich trotzdem darauf hinweisen, wie viele Kontrollrechte es gibt, Kontrollrechte der Minderheit und Kontrollrechte der Mehrheit.
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