Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 148

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Erhöhung Familienbeihilfe fällt Budgetloch zum Opfer

Was SPÖ und ÖVP unter Familienfreundlichkeit tatsächlich verstehen und welchen Grad der Verbindlichkeit der Ministerratsbeschluss vom 17. Juni 2013 hat, wurde am 14.11.2013 öffentlich:

Die mehrfach angekündigte Erhöhung der Familienbeihilfe wird dem Budgetloch in Milliardenhöhe geopfert. Dadurch werden – gegenüber der Ankündigung – jährlich 200 Mio Euro eingespart. Der von SPÖ und ÖVP zelebrierte Ministerratsbeschluss ist also nichts anderes als ein leeres Wahlversprechen.

Die Familienbeihilfe ist eine substantielle finanzielle Unterstützung für alle Familien und ihre Kinder. Vor zehn Jahren fand zuletzt eine minimale Erhöhung statt. Die Erhöhung im Jahr 2003 bezog sich auf die Altersgruppe der Kinder ab dem 3. Lebensjahr sowie auf erheblich behinderte Kinder. Alle anderen Altersgruppen blieben seit 2001 von ei­ner Erhöhung ausgenommen. Im Gegensatz zu Pensionen wird die Familienbeihilfe nicht laufend an die Inflation angepasst. Familien und auch Studierende sind folglich damit konfrontiert, dass die Familienbeihilfe laufend an Wert verliert, die alltäglichen Kosten der Lebenserhaltung jedoch laufend steigen.

Ein großer Teil der Studierenden befindet sich in einer finanziell prekären Lage. Dass die Erhöhung sowie eine laufende Validierung der Familienbeihilfe ausgesetzt wird, verschärft diese Situation weiter.

Viele Familien wissen nicht mehr wie sie trotz zweier Einkommen die alltäglichen Aus­gaben bestreiten sollen. Familien sollten die Entscheidung für Kinder nicht erschwert, sondern erleichtert werden. Kinder dürfen keine Frage der Leistbarkeit sein.

Kürzungen der Familienbeihilfe in der letzten Gesetzgebungsperiode

Familien und insbesondere Studierende sind nicht zum ersten Mal Opfer einer ver­fehlten Sparpolitik. Bereits 2010 veranlasste die Regierung eine umfassende Kürzung der Familienbeihilfe:

Die 13. Familienbeihilfe, ein Wahlzuckerl aus dem Jahr 2008, wurde reduziert und nur mehr vom 6. bis zum 15. Lebensjahr mit einem Pauschalbetrag von € 100,-- wie bisher im September ausbezahlt.

Reduktion der Anspruchsdauer: die Familienbeihilfe wird nun maximal bis zum 24. Le­bensjahr (statt bis zum 26. Lebensjahr) ausbezahlt.

Die Familienbeihilfe für Arbeitsuchende Kinder zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr wurde gestrichen

Streichung des Mehrkindzuschlages ab dem 3. Kind in der Höhe von € 36,40.

Einsparungen bei der Familienbeihilfe im Jahr 2010 bzw. das aktuelle Nicht-Umsetzen angekündigter Erhöhungen sind umso unverständlicher, als steuerliche Familienentlas­tungen völlig unangetastet bestehen bleiben.

Mit 1.1.2009 führten SPÖ und ÖVP sowohl den Kinderfreibetrag als auch die Absetz­barkeit von Kinderbetreuung ein. Während die Familienbeihilfe allen Familien gleicher­maßen zur Verfügung steht, können von steuerlichen Entlastungen einkommensstär­kere Familien in höherem Ausmaß profitieren.

Wenngleich die steuerlichen Begünstigungen fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können, so wurde bereits 2011 deutlich, dass die Möglichkeiten weit weniger genutzt wurden als von der Regierung erwartet. Die Absetzbarkeit von Kinderbetreu­ungskosten sowie der Kinderfreibetrag konnten erstmals im Jahr 2010 rückwirkend für das Jahr davor geltend gemacht werden. Medienberichten aus dem Jahr 2012 zu Folge wurden im Jahr 2010 knapp 113 Mio Euro ausgeschöpft. Budgetiert hatten SPÖ und ÖVP jedoch rund 340 Mio Euro. (apa, 6.11.2012)

 


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