Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag an die Inflation
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine automatische jährliche Wertanpassung der Familienbeihilfe, des Kinderbetreuungsgeldes sowie des Kinderabsetzbetrages an die Inflation beinhaltet.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir benötigen eine umfangreiche Staatsreform – ich sage es immer wieder –, denn wir wissen nicht, was wir sind: Sind wir eine föderalistische Republik oder eine zentralistische Republik? Denn einerseits folgen alle den beiden Landeshauptleuten – Sie wissen schon, jenen, die im Osten beheimatet sind; das sind die eigentlichen Chefs –, und andererseits gibt es eine Bundesregierung, die nicht imstande ist, diesen Reformstau aufzuarbeiten.
Ich kann abschließend nur eines sagen: Nicht Österreich ist abgesandelt, wie Herr Präsident Leitl das im Sommer gesagt hat, nein, das rot-schwarze System ist abgesandelt. (Beifall bei der FPÖ.)
17.25
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
§ 55 GOG-NR
der Abgeordneten Kitzmüller, Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer automatischen jährlichen Wertanpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag an die Inflation
eingebracht im Zuge der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs,
in der 3. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 20. November 2013
Familien gehören wie Pflegebedürftige, behinderte Menschen und Pensionisten zu den großen Verlierern der Politik dieser Bundesregierung. Bei den staatlichen Familienleistungen in Form der Familienbeihilfe, des Kinderbetreuungsgeldes und des Kinderabsetzbetrages findet keine Anpassung an die jährliche Inflation statt. Allein bei der Familienbeihilfe beträgt der reale Wertverlust seit dem Jahr 2000 mittlerweile rund 31 (!) Prozent, also knapp ein Drittel. Die Bundesregierung spart seit Jahren am falschen Platz.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite