Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 25

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Heuer liegen wir – so auch klare Aussagen aus dem Finanzministerium – ebenfalls im Plan. Also: für Österreich gut, für Ihre Argumente schlecht. Auch heuer sind wir im Plan.

Zu den Fragen 14 bis 19:

Auf Basis der Konjunkturprognosen des Wifo und der Steuerschätzungen des BMF ergibt sich für die kommenden fünf Jahre – bis 2018 – auf Basis dieser Schätzungen – mit den Bandbreiten und Risken, wie ich sie jetzt, glaube ich, ausführlich dargelegt habe – eine Abweichung vom bisherigen Pfad von 18,4 Milliarden € strukturell. Diese Vorgangsweise heranzuziehen entspricht der Vorgangsweise auch der vergangenen Jahre.

Zu den Fragen 20 bis 23:

Zu erwarten sind Ausgaben bei Konjunktur- und Arbeitsmarktstabilisierungen sowie die Stabilisierung des Bankensystems.

Zum Bankenpaket selbst: Das Bundesministerium für Finanzen sowie die von der Regierungsspitze dazu einberufene Task-Force arbeiten in Abstimmung mit der Oesterreichischen Nationalbank, der FMA und der FIMBAG daran, die Belastungen für die Steuerzahler so gering wie möglich zu halten. Und an möglichen weiteren Aufwen­dungen für die verstaatlichten Banken wurden laut den Berechnungen des Finanz­minis­teriums, aber auf Basis dieser Daten, bis 2018 insgesamt 5,8 Milliarden € einge­setzt.

Zur Frage des Sparens: Jeder von uns hat vor der Wahl klargestellt, wie das mit Einsparungen in der Verwaltung ist. Es geht dabei um Vorschläge, die auch umsetzbar sind. Es sind ja nicht alle Vorschläge des Rechnungshofes finanziell quantifiziert, das geht ja dann immer in Richtung einer Art Mythos, was das angeblich bedeutet, und da hat jeder seine eigene Art von Hochrechnung. Über diese Art von Schwankungsbreite will ich mich gar nicht unterhalten. Tatsächlich ist es aber so, dass die Vorschläge, die es gibt – von Kontrolleinrichtungen oder von uns selbst, von unseren Experten, von unseren verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –, verlangen, dass wir gerade am Beginn einer Legislaturperiode die Ausgaben der Verwaltung sehr genau unter die Lupe nehmen.

Wir haben da eine große Aufgabe vor uns, zumal man in diesem Bereich nicht jedem recht geben kann. Es jedem recht zu tun, ist da unmöglich. Insofern betrifft es ja immer einen Bürger oder eine Bürgerin, weil eine Verwaltungsreform ja auch Menschen betrifft, nämlich jene, die dort im öffentlichen Bereich tätig sind. Auch das Sparen bei Doppelgleisigkeiten, Subventionen und Förderungen betrifft irgendjemanden. Insofern ist es richtig, dass eine Reform, wie sie auch der Rechnungshof anspricht und wie sie auch hier im Haus immer wieder diskutiert wird, natürlich Betroffene kennt. Aber – und das ist uns wichtig! – wir sind überzeugt davon, dass dieses Sparen und dieser Ansatz, Doppelgleisigkeiten, Subventionen und Förderungen sehr transparent unter die Lupe zu nehmen, am Beginn einer Legislaturperiode notwendig sind. Daher ist die Ver­waltungsreform tatsächlich eine Aufgabe, die jetzt am Beginn einer Legislaturperiode, wenn wir dann zu einer Regierungserklärung in diesem Hause kommen, einen ganz zentralen Stellenwert einnehmen wird. Das ist notwendig und richtig. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Zu den Fragen 27 bis 29 und 33 bis 35, die sehr stark den Stand der Regie­rungsverhandlungen, die Steuerreform, zu der ich schon etwas gesagt habe, aber auch Detailfragen aus einzelnen Bereichen wie die Familienbeihilfe oder einzelne Rech­nungs­hofforderungen bis hin zu konkreten Polizeiposten betreffen, ist Folgendes festzuhalten:

 


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