Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 26

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Das Ergebnis von Regierungsverhandlung ist erst dann vorzustellen, wenn es vorliegt. Bis dahin sind diese Themen noch in Verhandlung, und wir werden das Ergebnis, wenn wir zu einem positiven Abschluss kommen, selbstverständlich nicht nur vorstel­len, sondern genauso ausführlich diskutieren, wie das zu Recht auch vorgesehen ist. (Abg. Kickl: Tatsächlich?)

Da weiß ich zwar jetzt schon: ganz egal, welche Reform wir Ihnen vorstellen, aus Ihrer Sicht wird sie ganz falsch sein, und Sie werden wieder sagen, dass Österreich in Richtung Staatskonkurs steuern wird und Sie Erster werden – aber Sie werden auch bei den nächsten Wahlen nicht Erster (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Sie aber auch nicht!) und Österreich wird nicht in Richtung Staatskonkurs steuern! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wünschen dürfen Sie sich’s, Weihnachten ist am 24.!) Dieses Mal sind wir aber schon Erster geworden, verehrte Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Leidwesen schon.

Zur Frage 30:

Das aktuelle Finanzausgleichsgesetz ist bis Ende 2014 gültig. Danach muss eine Nachfolgeregelung getroffen werden.

Zur Frage 31 – der steigenden Arbeitslosigkeit, die zu Mindereinnahmen in Sozialver­sicherungskassen sowie bei der Lohnsteuer und zu Mehrausgaben im Bereich der Arbeitsmarktförderung und Arbeitslosenversicherung führt –:

Dieser Punkt ist auch dementsprechend zu beantworten. Steigende Arbeitslosigkeit wirkt sich belastend aus, und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat daher aus budgetärer Sicht Priorität. Es ist nicht damit getan, dass man jemanden aus dem Bereich der Pensionen in die Arbeitslosenstatistik verlagert oder umgekehrt. Das ist nicht die Aufgabe einer Regierung, sondern die Aufgabe einer Regierung ist es, das faktische Pensionsalter zu erhöhen und Maßnahmen zu setzen, die Arbeitslosigkeit nach den Möglichkeiten im Rahmen einer europäischen Politik verhindern und bessere Ergebnisse bringen als in anderen Ländern – und da hat Österreich wahrlich sehr viel vorzuweisen. (Beifall bei der SPÖ.  Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ehrlich? Theoretisch wissen Sie’s eh! An der Praxis hapert’s!)

Zur Frage 32 Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst: Beschluss des Ministerrates 2012 –:

Es wurde ein Aufnahmestopp für Bundesbedienstete bis Ende 2014 beschlossen, ausgenommen – wie Sie wissen – Lehrer, Exekutivdienst, RichterInnen, Staatsanwälte et cetera.

Zu den Fragen 36 und 37 betreffend die sogenannten Luxuspensionen.

Die Bundesregierung hat am 19. November dieses Jahres beschlossen, dass es zu einer Neuregelung im Zusammenhang mit überdurchschnittlich hohen Bezügen und Ruhebezügen öffentlicher Funktionsträger kommen wird.

In diesem Beschluss ist festgehalten, dass bis 31. Jänner 2014 dem Nationalrat dementsprechende Regierungsvorlagen zugeleitet werden. Es sind in diesem Bereich auch dort Verhandlungen notwendig, wo Zweidrittelmehrheiten zu erreichen sind. Ich rechne diesbezüglich mit Ihrer Unterstützung, weil es sich dabei, so glaube ich, um ein gemeinsames Anliegen handelt.

Zu den Fragen 38 und 39:

Im Februar 2013 wurde eine Vorlage für ein entsprechendes Verfassungsgesetz eingebracht, das ein einheitliches Rechnungswesen für Länder und Gemeinden und die Pflicht zu vorsichtiger Finanzgebarung vorsieht. Derzeit haben wir dafür keine


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