Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 44

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge die (ab 1.1.2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wird.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahl­werbungskostenbeschränkung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge die Regelung der Wahlwerbungsausgaben­be­schränkung gemäß den folgenden Gesichtspunkten verbessert wird:

Orientierung an der Zahl der Wahlberechtigten zum jeweiligen allgemeinen Vertre­tungskörper (bzw. zum Europäischen Parlament) anstatt einer undifferenzierten Ober­grenze

in Summe um mindestens 10 % niedrigere Obergrenzen als (jeweils) 7 Mio. Euro

abschreckende Sanktionen bei Überschreitungen anstatt milder Geldbußen

Verhinderung von Umgehungsstrategien, insbesondere durch Einrechnung der Aus­gaben von außerparteilichen Personenkomitees zur Unterstützung von Kandidaten

begleitendes unabhängiges Monitoring der Ausgaben bereits während der Wahlkam­pagnen.“

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Ich bitte Sie, das zu unterstützen. Haben Sie Mut, auch in dieser eigenen Angele­genheit einen Schritt leiser zu treten! Fette Parteiapparate müssen wir abspecken, das Parlament stärken! (Beifall bei NEOS-LIF.)

14.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge sind aus­reichend unterstützt, stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­setzung der Valorisierung der Parteienförderung

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der zufolge die (ab 1. 1. 2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wird.“

 


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