„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge die (ab 1.1.2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wird.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlwerbungskostenbeschränkung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge die Regelung der Wahlwerbungsausgabenbeschränkung gemäß den folgenden Gesichtspunkten verbessert wird:
Orientierung an der Zahl der Wahlberechtigten zum jeweiligen allgemeinen Vertretungskörper (bzw. zum Europäischen Parlament) anstatt einer undifferenzierten Obergrenze
in Summe um mindestens 10 % niedrigere Obergrenzen als (jeweils) 7 Mio. Euro
abschreckende Sanktionen bei Überschreitungen anstatt milder Geldbußen
Verhinderung von Umgehungsstrategien, insbesondere durch Einrechnung der Ausgaben von außerparteilichen Personenkomitees zur Unterstützung von Kandidaten
begleitendes unabhängiges Monitoring der Ausgaben bereits während der Wahlkampagnen.“
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Ich bitte Sie, das zu unterstützen. Haben Sie Mut, auch in dieser eigenen Angelegenheit einen Schritt leiser zu treten! Fette Parteiapparate müssen wir abspecken, das Parlament stärken! (Beifall bei NEOS-LIF.)
14.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Valorisierung der Parteienförderung
eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der zufolge die (ab 1. 1. 2015 wirksame) Valorisierung der Parteienförderung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt wird.“
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