Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 45

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Begründung

Die öffentliche Parteienförderung in Österreich ist pro Kopf die zweithöchste der OECD-Staaten (hinter Japan) und die höchste Europas (Sickinger, Politisches Geld, Wien 2013; Naßmacher, The Funding of Party Competition, Baden-Baden 2009). Im Zuge der Reform des Jahres 2012 wurde die jährliche Parteienförderung auf Bun­desebene (wenn auch unter gleichzeitigem Entfall der Wahlkampfkostenrück­erstattung) fast verdoppelt. Zudem wurde eine ab 1. 1. 2015 wirksame Valorisierung der Fördersumme bzw. des Förderkorridors der Länder normiert.

Dies bedeutet, dass unter der Annahme einer jährlichen Steigerung des Verbraucher­preisindex um 2,1% (WIFO) im Zeitraum 2015 bis 2019 die öffentliche Parteien­förderung (Höhe 2013, Bund und Länder: ca. 133,7 Mio. Euro) um weitere ca. 50 Mio. Euro erhöht wird.

Aufgrund des ausufernden Budgetdefizits ist eine der naheliegenden Maßnahmen, zumindest den Zuwachs dieses Ausgabenpostens zu verhindern.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlwer­bungskostenbeschränkung

eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Regelung der Wahlwerbungsaus­gaben­beschränkung gemäß den folgenden Gesichtspunkten verbessert wird:

Orientierung an der Zahl der Wahlberechtigten zum jeweiligen allgemeinen Vertre­tungskörper (bzw. zum Europäischen Parlament) anstatt einer undifferenzierten Obergrenze in Summe um mindestens 10% niedrigere Obergrenzen als (jeweils) 7 Mio. Euro

abschreckende Sanktionen bei Überschreitungen anstatt milder Geldbußen

Verhinderung von Umgehungsstrategien, insbesondere durch Einrechnung der Aus­gaben von außerparteilichen Personenkomitees zur Unterstützung von Kandidaten

begleitendes unabhängiges Monitoring der Ausgaben bereits während der Wahlkam­pagnen“

Begründung

Die gesetzliche Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben war ein Pluspunkt der Reform des Parteiengesetzes 2012. Dennoch besteht in einigen Aspekten noch Verbesserungsbedarf (Sickinger, Politisches Geld, Wien 2013: S. 253f.). Die ange-


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