Begründung
Die öffentliche Parteienförderung in Österreich ist pro Kopf die zweithöchste der OECD-Staaten (hinter Japan) und die höchste Europas (Sickinger, Politisches Geld, Wien 2013; Naßmacher, The Funding of Party Competition, Baden-Baden 2009). Im Zuge der Reform des Jahres 2012 wurde die jährliche Parteienförderung auf Bundesebene (wenn auch unter gleichzeitigem Entfall der Wahlkampfkostenrückerstattung) fast verdoppelt. Zudem wurde eine ab 1. 1. 2015 wirksame Valorisierung der Fördersumme bzw. des Förderkorridors der Länder normiert.
Dies bedeutet, dass unter der Annahme einer jährlichen Steigerung des Verbraucherpreisindex um 2,1% (WIFO) im Zeitraum 2015 bis 2019 die öffentliche Parteienförderung (Höhe 2013, Bund und Länder: ca. 133,7 Mio. Euro) um weitere ca. 50 Mio. Euro erhöht wird.
Aufgrund des ausufernden Budgetdefizits ist eine der naheliegenden Maßnahmen, zumindest den Zuwachs dieses Ausgabenpostens zu verhindern.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlwerbungskostenbeschränkung
eingebracht im Zuge der Debatte über die dringliche Anfrage des Abgeordneten Strache betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge die Regelung der Wahlwerbungsausgabenbeschränkung gemäß den folgenden Gesichtspunkten verbessert wird:
Orientierung an der Zahl der Wahlberechtigten zum jeweiligen allgemeinen Vertretungskörper (bzw. zum Europäischen Parlament) anstatt einer undifferenzierten Obergrenze in Summe um mindestens 10% niedrigere Obergrenzen als (jeweils) 7 Mio. Euro
abschreckende Sanktionen bei Überschreitungen anstatt milder Geldbußen
Verhinderung von Umgehungsstrategien, insbesondere durch Einrechnung der Ausgaben von außerparteilichen Personenkomitees zur Unterstützung von Kandidaten
begleitendes unabhängiges Monitoring der Ausgaben bereits während der Wahlkampagnen“
Begründung
Die gesetzliche Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben war ein Pluspunkt der Reform des Parteiengesetzes 2012. Dennoch besteht in einigen Aspekten noch Verbesserungsbedarf (Sickinger, Politisches Geld, Wien 2013: S. 253f.). Die ange-
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