Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 48

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Themessl, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend die Einführung einer Mindestpension von 1.200 Euro und einer Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex

eingebracht im Zuge der Debatte der Dringlichen Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend die Desinfor­mationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs, in der 6. Sitzung des National­rates, XXV. GP, am 3. Dezember 2013

Bereits 2013 bekamen die Pensionisten mit 1,8 Prozent eine um einen gesamten Prozentpunkt geringere Wertanpassung als die Inflationsrate betragen hatte. Durch die für 2014 festgelegte „Mini-Pensionsanpassung“ für Normal-Pensionisten von lediglich 1,6 Prozent wird diese Bevölkerungsgruppe, die Österreich nach 1945 im Wesent­lichen aufgebaut hat, neuerlich schmerzlich zur Ader gelassen. Allein die Durch­schnittsinflation liegt heuer für alle Konsumentengruppen bei 2,4 Prozent. Ausge­nommen von dieser Regelung sind nur Bezieher einer Ausgleichszulage. Nur die Mindestpensionen werden um die volle  „offizielle“ Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.

Damit ist für das Folgejahr 2015 die Basis für die Durchschnittspensionisten gegenüber 2012 um 1,792 Prozent geschmälert und beträgt nur mehr 98,208 Prozent, d.h. man hat gegenüber dem „normalen Inflationsindex“ bereits fast 2,0 Prozent Realkom­mensverluste. Da dies die Basis für weitere Erhöhungen ist, schleppt man diese Reduktion weiter fort. Bis zum Jahr 2017 verlieren dadurch die Pensionisten allein 2,640 Milliarden Euro an nicht erhaltenen Pensionserhöhungen, die als Kaufkraft wieder der heimischen Wirtschaft fehlen.

Da der Warenkorb für Pensionisten durch ihre generationenbedingten Bedürfnisse ganz anderes zusammengesetzt ist, ergeben sich darüber hinaus eine weit höhere Inflation und damit eine fortgesetzte Enteignung der heimischen Pensionisten. Gleich­zeitig bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Erhaltung der Pensionen Monat für Monat hohe Beitragssätze von 22,80 (z.Bsp. Arbeiter, Angestellte, Landarbeiter, Freie Dienstnehmer) bis 28,30 (Bergbau) Prozent des Bruttolohns innerhalb der Höchstbemessungsgrundlage.

Folgende Maßnahmen sind daher ein Gebot der Stunde:

eine Mindestpension von 1200 Euro brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben,

in den Folgejahren ab 2014 eine Pensionsanpassung aller Pensionen um den sog. Pensionistenpreisindex,

Den rückwirkenden vollen Ausgleich für nicht erfolgte Pensionsanpassungen an den Pensionistenpreisindex in der Vergangenheit.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, die folgende Maßnahmen beinhaltet:

eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation,

 


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