Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 67

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Die Zahlen im Bundesfinanzrahmengesetz basieren immer auf Prognosen, die aber ganz offensichtlich zu optimistisch waren. Ist das wirklich überraschend? Wenn man sich die Zukunftsprognosen des Staatsschuldenausschusses, die in diesen Berichten veröffentlicht sind, seit 1998 ansieht – seit damals sind sie veröffentlicht –, die schon damals auf vier Jahre angelegt waren, erkennt man sofort, dass das zukünftige Defizit immer viel zu optimistisch angelegt war. Sie können sich das 1998, 1999, 2006, 2007 anschauen: Immer gibt es im nächsten Jahr nur ein Defizit von 63 Prozent und vier Jahre später von 55, 56 Prozent. Diese Zahlen sind einfach immer zu optimistisch gewesen!

Kann das wirklich verwundern? – Man hat einfach die Zukunft unrealistisch einge­schätzt. Und wie nennt man das? – Man hat sich schlicht und einfach verspekuliert. Man hat mitten in der Schuldenkrise genau das getan, was die Politik den angeblich krisenauslösenden Finanzmärkten vorwirft: Die Politik hat sich verspekuliert.

Eine weitere Frage, die wir uns stellen müssen: Wer hat sich denn verspekuliert? War es die Regierung? – Ja und nein: Sie hat die Informationen für das Bundesfinanz­rahmengesetz geliefert. Und wer hat es beschlossen? – Beschlossen hat es das Parlament. Hat also der Gesetzgeber nicht die Wahrheit gesagt? Hat sich der Vorgänger-Gesetzgeber in der XXIV. Legislaturperiode verspekuliert?

Das wirkliche Problem liegt darin, dass der Gesetzgeber mit dem Bundeshaus­haltsgesetz gezwungen ist, ein Bundesfinanzrahmengesetz für vier Jahre mit Bin­dungswirkung zu erlassen. Das kann praktisch nie der Wirklichkeit entsprechen, da die finanzpolitische Zukunft im Allgemeinen nicht Erkenntnisgegenstand der Wahrheit sein kann. (Beifall beim Team Stronach.)

Im Übrigen halte ich finanzpolitische Vier- und Fünfjahrespläne in Gesetzesform nicht nur deshalb für demokratiepolitisch bedenklich, weil sie in ihrer Konzeption sehr an diverse Diktaturen der Vergangenheit erinnern. Das sind planwirtschaftliche Ansätze, die in einer Demokratie meiner Ansicht nach nichts verloren haben. (Beifall der Abg. Dr. Nachbaur.)

Demokratiepolitisch halte ich solche Vierjahrespläne vor allem deshalb für verfehlt, weil bei einem demokratischen Regierungswechsel die nächste Regierung theoretisch noch vier Jahre an die Budgetvorgaben der Vorgängerregierung gebunden ist. (Abg. Dr. Hübner: Warum? Man kann es ja ändern!) Das schränkt die Möglichkeit des Politikwechsels, von dem die Demokratie lebt, ungebührlich ein. Wir als Opposition müssen in Wirklichkeit gegen diese Vierjahrespläne sein, obwohl wir heute vielleicht in der Diskussion davon profitieren. (Abg. Dr. Fekter: EU-Recht!)

Das Bundesfinanzrahmengesetz hat mit seinen gut gemeinten, unrealistischen Zahlen der Regierung einen Strick um den Hals gelegt, der ihr kaum mehr Luft zum Atmen gibt. Als Gesetznehmer ist man versucht Schadenfreude zu zeigen: Der Gesetzgeber erstickt in der eigenen Regelungswut. Es geht ihm wie Zigtausenden Betrieben und Hunderttausenden Menschen in diesem Land, die ständig unter der Regelungswut des Staates zu leiden haben. Die Lehre kann mit Tacitus nur sein: Wo es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.

Ich fasse zusammen: Erstens haben die Regierungsparteien sich verspekuliert. Und zweitens sind sie Opfer ihrer eigenen Regulierungstätigkeit geworden. Denken Sie daran, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wenn sich das nächste Mal Ihre Politik, insbesondere Ihre Steuerpolitik, gegen die eigene Bevölkerung richtet! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.52

 


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