Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 69

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörperschaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (etwa Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschul­dung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeit der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen dieses Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, für Bundesländer. Die Schweiz zeigt auch hier den Weg vor – wieder einmal. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Die Gemeinde Leukerbad, das ist eine 1 750-Einwohner-Gemeinde in der Schweiz, eine Thermalbadgemeinde, hat sich in den neunziger Jahren finanziell verhoben, hat mehrere hundert Millionen Euro Schulden gehabt und hat sie nicht mehr begleichen können. Die Parallelen zu Kärnten, wenn auch auf kleinerer Ebene, liegen auf der Hand. Diese Gemeinde hat dann ihren Kanton, den Kanton Wallis, um Hilfe gebeten. Da hören die Parallelen aber auf, denn die Kantonsregierung war nicht bereit, der Gemeinde Leukerbad Hilfe zu leisten.

Was haben die gemacht? – Die sind vor das Bundesgericht gezogen, aber auch die Richter in Lausanne haben gesagt: Nein, wir können euch keine Hilfe geben, denn es gibt das sogenannte Schuldbetreibungsgesetz in der Schweiz, und nach diesem Gesetz sind die Gemeinden für sich selbst verantwortlich.

Was ist die Folge davon? – Gemeinden und Kantone sind hellhörig geworden, haben gewusst, sie haben keine Hilfe zu erwarten, und haben ihre Finanzen in Ordnung gebracht.

Und da sind wir bei der Spielart des österreichischen Föderalismus. Solche Katastro­phen wie die Hypo Alpe-Adria kann es nur in einem System des österreichischen Föderalismus geben, können nur möglich sein, wenn die Verantwortung für das Geldausgeben und die Verantwortung für das Geldeinnehmen voneinander getrennt sind.

Wenn die Länder politisch in der Verantwortung stehen wollen – und das wollen sie, das sage ich auch aus Oberösterreich kommend, die wollen in der Verantwortung stehen – und damit dementsprechende Staatsausgaben verbunden sind, dann müssen sie auch die Verantwortung für die notwendigen Steuereinnahmen übernehmen – und auch die Verantwortung übernehmen, wenn finanziell etwas schiefgeht. Dafür brauchen wir ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften. (Ruf bei der ÖVP: Nein!)

Meine sehr geehrten Kollegen, haben Sie Mut, gehen Sie diesen Weg mutiger Refor­men mit uns, unterstützen Sie unseren Entschließungsantrag! Die bloße Möglichkeit


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