Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 74

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Auch die Finanzministerin konnte die Zweifel an den vorgestellten Zahlen im Budget­ausschuss nicht ausräumen. Vielmehr zeichnete sie ein Bild über die Informations­politik der Bundesregierung, das mehr als bedenklich stimmt.

Unter diesen Aspekten erscheint daher allein ein Budgetgipfel unter Beteiligung von Regierung, Opposition, Rechnungshof, Budgetdienst des Nationalrates sowie exter­nen, unabhängigen Experten und erfahrenen internationalen Beratern sinnvoll, um die tatsächliche budgetäre Ausgangslage zu ermitteln sowie Lösungsstrategien zu erarbeiten.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, schnellmöglich einen Budgetgipfel unter Betei­ligung von Regierung, Opposition, Rechnungshof, Budgetdienst des Nationalrates sowie unter Beiziehung externer, unabhängiger Experten und einer internationalen Beratungsfirma einzuberufen, um die tatsächliche budgetäre Ausgangslage zu ermitteln sowie Lösungsstrategien zu erarbeiten.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Schenk, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Strache und weitere Abgeordneter an den Bundeskanzler betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs

Im Rahmen der Diskussionen zum Spekulationsverbot im heurigen Frühjahr hatte der Rechnungshof vermehrt angemerkt, dass eine Vereinheitlichung des Haushaltsrechts zum Zwecke der Vergleichbarkeit der Haushaltsdaten der Gebietskörperschaften notwendig ist.

Bereits in seinem Bericht „Haushaltsstruktur der Länder“ weist der Rechnungshof unter anderem auf folgende Punkte hin:

„die mangelnde Aussagekraft des Rechnungswesens der Länder, welche keine getreue Darstellung der wirtschaftlichen Lage (keine konsolidierte Vermögens- und Ergebnisrechnung mit ausgegliederten Einheiten) ermöglicht,

die fehlende Aussagekraft der Kameralistik in ihrer derzeitigen Form, da ohne Zusatzinformationen wichtige Ergebnisgrößen nicht erkennbar sind,

die mangelnde Vergleichbarkeit der einzelnen Abschlüsse infolge unklarer bzw. feh­lender Definitionen in der VRV (bspw. Finanzschulden, nicht fällige Verwaltungs­schulden, Rücklagen) und uneinheitlicher Nachweise (bspw. über Vermögensgegen­stände, Wertpapiere, Beteiligungen), sowie

die unterschiedlich genaue Darstellung der Schulden und Haftungen infolge des Gestaltungsspielraums in der VRV“.

„Diese Umstände haben zur Folge, dass die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse keinen vollständigen Überblick über die Vermögens- und Schuldenlage der jeweiligen


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