Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 80

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Valorisierung der Parteienförderung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wahlwerbungskostenbeschränkung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Es erfolgt kein Zeichen der Zustimmung. – Abg. Strache: Das Oligarchenmodell!) Dr. Strolz? (Die Abgeordneten von NEOS-LIF erheben sich von ihren Plätzen. – Heiterkeit und Zwischenrufe.) So hilfreich darf ein Präsident schon sein. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Mindestpension von 1 200 € und einer Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer weisungsfreien Generalstaatsanwaltschaft als Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag findet nicht die erforderliche Mehrheit und ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den rot-schwarzen Kahlschlag von Polizeidienststellen.

Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von 20 Abge­ordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeord­netenpulte und tragen den Namen des Abgeordneten/der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen. Es kommt hin und wieder vor, dass Stimmzettel zusammenkleben.

 


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