Es herrscht grundsätzlich Übereinstimmung, dass alle faulen Kredite, Darlehen und toxischen Papiere in ein eigenes Abwicklungsinstrument hineinkommen. Das muss dann durch einen privaten Investor, der die Anteile haben will und auf so eine Art von Geschäft spezialisiert ist, erfolgreich abgewickelt werden. Dieser muss zumindest 50 Prozent der Anteile plus eine Aktie erhalten und alle wesentlichen Entscheidungen treffen können. Der Rest bleibt bei der Republik.
Durch die Einbringung von Eigenmitteln dieses Investors ist eine zügige und erfolgsorientierte Abwicklung sichergestellt. Die Refinanzierung der Abwicklungsgesellschaft wird über Kapitalgarantien der Republik Österreich – so wie das schon bisher der Fall war – in den Banken sichergestellt. In einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren müssten dann bis zu 80 Prozent des Portfolios realisiert und – ganz wichtig! – etwaige Erträge aus der Abwicklung selbstverständlich im Ausmaß des Aktienkapitals aufgeteilt werden. Das heißt, dieser Privatinvestor muss, falls er einen Ertrag erwirtschaftet, selbstverständlich auch die Upside haben. Denn er hat ja auch die Downside, da er riskiert, dass womöglich sein ganzes eingesetztes Kapital weg ist. Auf die Verwertung derartiger Assets haben sich Banken, Private-Equity-Fonds und Investment-Boutiquen spezialisiert.
Dasselbe gilt für die Kommunalkredit. Diese kommt zwar medial kaum vor, steht aber genauso unter Druck. Für die Kommunalkredit wurde bereits eine Bad Bank gegründet, die KA Finanz AG. Auch so werden die zur Verwertung notwendigen Strukturen geschaffen. Auch hier schlagen wir vor: Verkauf der Mehrheit der Bad Bank-Anteile an einen Privaten (Abg. Rädler: Wer ist das?), um eine effizientere Abwicklung zu garantieren.
Ich habe schon gesagt, auf die Verwertung derartiger Assets konzentrieren sich Banken, Hedgefonds, Private-Equity-Fonds und andere Investment-Boutiquen und Investment-Häuser. Schade, dass Sie keine kennen. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Dr. Strolz.)
Die dritte Bank ist die ÖVAG. Diese Bank unterscheidet sich von den anderen Instituten dahin gehend, dass sie gleichzeitig als Spitzeninstitut des Volksbankensektors agiert. Ein Spitzeninstitut nimmt natürlich gewisse Aufgaben wahr, ist sozusagen der Hausverwalter der einzelnen Volksbanken. Deshalb braucht man hier keine eigene Abwicklungsbank, vielmehr sollte der Anteil der Republik gemeinsam mit dem Aktienanteil der Volksbanken an einen privaten Investor veräußert werden.
Eine Aufnahme des Volksbankensektors in den Raiffeisensektor wird auch schon seit Jahren diskutiert, ist aber bislang leider nie erfolgreich durchgesetzt worden. Als Vorbild könnte hier aber der deutsche Genossenschaftssektor dienen, der bereits seit Jahrzehnten zu einem geeinten und nicht unerfolgreichen Volksbanken- und Raiffeisensektor geführt hat.
Zur Vorgangsweise: Zunächst möchte ich eine Anfrage stellen: Bis wann gibt es tatsächliche Lösungsmodelle für die verstaatlichten Banken? – Ich hoffe, die Antworten gibt es spätestens bis zum Jahresende.
Die nächste Forderung lautet: Die rot-schwarzen Proporzorgane in der FIMBAG müssen ausgetauscht werden. Dort gehören Experten, Spezialisten hinein, die auch erfolgsorientiert entlohnt werden müssen. Sie sollen mitverdienen, wenn sie etwas erfolgreich abwickeln, denn sonst finden sich nicht die richtigen Leute. Letztendlich kann man nur so den Steuerzahler entlasten.
Ich wiederhole meine Forderung von der vergangenen Plenarsitzung: Der neue Finanzminister soll weder aus der SPÖ noch aus der ÖVP oder von einer verstaat-
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