Unser Antrag besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil beschäftigt sich, ähnlich wie der Antrag des Teams Stronach, mit der Untersuchung der Notverstaatlichung. Es geht um die Klärung der Frage, ob diese Verstaatlichung tatsächlich alternativlos war, wie es der damalige Finanzminister Pröll im Untersuchungsausschuss ausgesagt hat.
Es würde uns interessieren, wann die erste Kontaktaufnahme seitens der Bayern mit dem österreichischen Finanzminister stattgefunden hat, wer in diese Verhandlungen involviert war und wer letztlich für die Vertragsgestaltung verantwortlich oder zuständig war. Ich meine, der Nationalrat und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, das zu erfahren, denn das ist der zweite große Punkt bei dieser Notverstaatlichung.
Dieser Vertrag ist zumindest eigenartig. Wenn man ihn mit anderen Verträgen über Aktienkäufe vergleicht, dann ist er sehr mangelhaft, sehr dünn. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen und auch in vielen anderen Bereichen geht er sehr zu Lasten der Republik. Das gehört untersucht.
Wer ist für die Vertragsgestaltung verantwortlich? Hat vor der Notverstaatlichung eigentlich eine Due Diligence stattgefunden? – Es gab keine, das wissen wir, es war ja auch keine Zeit, das geschah alles in großer Eile. Aber hat eigentlich danach eine Due Diligence stattgefunden? Hat man sich danach Portfolio-Analysen angeschaut? Wann lagen da die ersten Ergebnisse auf dem Tisch?
Jetzt komme ich zum zweiten Punkt: Wann hat man zum ersten Mal intern darüber diskutiert, dass es eine Lösung zur Abwicklung, ein Abwicklungsinstrument braucht, nämlich eine sogenannte Bad Bank oder wie auch immer man das nennt?
Ich glaube nicht, dass diese Frage erst dieses Jahr aufgetaucht ist. Sie haben das gesagt, Herr Kogler: Lüge oder Unwahrheit oder wie auch immer, da wird uns jedenfalls etwas nicht erzählt. Es gab Restrukturierungspläne, die nach Brüssel geschickt wurden. Es muss Gespräche gegeben haben. Es gibt wahrscheinlich Analysen der Nationalbank, der FMA. Wie schauen die aus? Was haben die gesagt? Welche Kostenmodelle und Rechnungsmodelle sind am Tisch gelegen? Das alles wollen wir untersucht haben.
Vielleicht noch ein bisschen zu den Fragen im Detail: Es sind zwei ganz zentrale Fragen, die auch den Bürgerinnen und Bürgern sauer aufstoßen. Man hat in den Medien schon im Frühjahr massiv gespürt, dass es eine Abwicklungsstrategie geben muss, dass eine Entscheidung getroffen werden muss. Es gab Gott sei Dank im März auch Druck aus Brüssel auf die Frau Bundesministerin, endlich zu einer Entscheidung zu kommen. Das heißt, schon vor der Wahl war klar, dass etwas getan werden muss, und es war klar: Das kostet Geld.
Jetzt die zwei entscheidenden Fragen: Ist diese Entscheidung aus anderen als aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht getroffen worden? – Ich glaube ja. Wenn ja: Ist diese Entscheidung rein aus wahltaktischen Gründen nicht getroffen worden? – Da sind wir wieder bei der Debatte, die wir zuvor hatten, das ist nämlich Wählerbetrug.
Wir kommen langsam in eine Dimension, die tatsächlich bedrohlich ist. Es gibt auch mediale Stimmen, die sagen, dass es für die Abwickelung in einer Bad Bank schon längst zu spät ist. Der Republik ist einerseits dadurch Schaden entstanden, dass diese Finanzhilfen – wie gesagt, heuer wieder 1,75 Milliarden € – nicht in diesem Ausmaß notwendig gewesen wären. Es ist aber auch dadurch Schaden entstanden, dass der Verkaufserlös der Österreichtochter deutlich unter dem Wert gelegen ist, den es hätte geben können, wenn es nicht diese permanente Verunsicherung gegeben hätte, weil einfach keine Entscheidung getroffen worden ist. Es hat immer noch kein Closing gegeben, weil die Bayern meines Wissens noch nicht zugestimmt haben. Ich nehme
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite