Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 63

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und Österreicher an Einkommensteuern und Sozialbeiträgen an Staat und Sozial­versicherungsanstalten abliefern. Die Gegenleistungen dieser Institutionen werden immer weniger. Beispielsweise können die Pensionen de facto nicht mehr garantiert werden, die Zweiklassenmedizin hat längst in den Alltag Einzug gehalten.

Gleichzeitig sind die Schulden der Republik Österreich auf weit über 200 Milliarden Euro angewachsen, so dass jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ungefragt Schulden in der Höhe von rund 31.000 Euro schultern muss. Die zu leistenden Zinsen vernichten jährlich viele Milliarden Euro.

In Betracht des Regierungsprogrammes wird klar, dass trotz der alarmierenden Tat­sachenlage einschneidende Reformen nicht zu erwarten sind und die mehrfach vom Rechnungshof geforderten Einschnitte ausbleiben dürften. Vielmehr einigte sich die „neue alte“ Regierung jüngst trotz einer Vielzahl von Versprechen vor der Wahl auf diverse Steuererhöhungen.

Wir sagen stattdessen, dass Österreich eine umfassende Steuerreform mit Entlas­tungen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer benötigt, um den eingebrochenen Konsum wiederzubeleben und Wirtschaftswachstum zu erreichen.

Auch braucht Österreich die längst notwendige Verwaltungsreform und damit beispielsweise die Beseitigung unzeitgemäßer, sinnloser und überflüssiger Regeln und Bestimmungen, eine Vereinfachung der Gesetze und ein Zurückfahren des staatlichen Verwaltungsapparates auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.

Daneben bedarf es zur Beseitigung der bestehenden „Freunderlwirtschaft“ und „Pro­porz­regierung“ einer „Demokratiereform“ insbesondere mit dem Ziel der Abschaffung von Berufspolitikern, die kein Verständnis für die tatsächliche Realwirtschaft haben. Zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden in der Regierung, im Parlament und im Landtag müssen genug sein.

Als sofortige „Notwehrmaßnahme“ zum Schutze der österreichischen Steuerzah­lerinnen und -zahler und zur Sicherstellung eines ausbalancierten Budgets wollen wir eine wirkungsvolle Schuldenbremse im Verfassungsrang verwirklicht wissen, die mehr ist, als eine lose Vereinbarung oder gar eine bloße Absichtserklärung. Gleichzeitig muss verfassungsrechtlich eine Steuer- und Abgabenquotenbegrenzung eingeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Staatshaushalt nicht durch ständige Steuererhöhungen zu Lasten der Bevölkerung saniert wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einrichtung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote vorsieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


11.41.44

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS-LIF): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich wollte Ihnen heute eigentlich eine Flasche Sekt mitbringen, um Ihnen damit zu symbolisieren, dass das Einzige, das


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