Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 140

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Herr Bundesminister hier dargestellt hat, wirklich für sinnvoll erachten. Daher sollten wir die möglichen neuen Modelle diskutieren und zu einer raschen Lösung kommen, wie das Weisungsrecht bestmöglich angesiedelt wird. Dass es in einem politischen Ministerium nicht gut angesiedelt ist, entnehmen wir mehr oder weniger den Diskussionen der letzten Jahre. Und auch wenn keine Einflussnahme entsteht – es könnte eine Einflussnahme doch stattfinden –, ist es, glaube ich, nicht das, was wir uns für die Justiz wünschen.

Es gibt aus der Richterschaft, von Staatsanwälten, von unterschiedlichen Univer­sitäten, aber auch aus diesem Haus genügend Modelle. Ob das jetzt Bundesstaats­anwalt oder wie auch immer heißen mag, daran soll es nicht scheitern, wie man das umsetzen kann.

Es gibt beispielsweise auch den Vorschlag, dass man durch uns hier im Nationalrat den Bundesstaatsanwalt/die Bundesstaatsanwältin wählen soll. Dieser Vorschlag soll durch die drei HöchstgerichtspräsidentInnen erstellt werden, was, wie ich meine, einer großen Sachlichkeit dienen kann. Also es gibt jede Menge gute Aspekte. Diese Wahl sollte auch mit einer Zweidrittelmehrheit stattfinden, damit eine sehr hohe Akzeptanz besteht, weil es sich natürlich um eine ganz zentrale Person handelt, die dann an der Spitze der Staatsanwaltschaften steht und auch nur einmal bestellt wird, es also keine Nachbestellung gibt, damit keinerlei Einflussnahme auf spätere Entwicklungen auch nur denkbar wäre. Ich glaube, dass wir hier sicherlich eine sinnvolle Lösung finden werden.

Wir haben auch darüber gesprochen und auch ausdrücklich ins Regierungsprogramm aufgenommen, dass zukünftig bei der Wirtschaftskriminalität und Korruptionsbekämp­fung vermehrt auf die geschaffene Möglichkeit der Abschöpfung Rücksicht zu nehmen ist. Wir alle wissen, dass Kriminalität, wenn sie sich ihre Standorte sucht, wo sie dann aktiv wird, natürlich auch schaut, was mit dem Vermögen passiert, das da rechtswidrig geschaffen wird. Und die Abschöpfung wäre da sicherlich ein effektives Instrument, nicht nur im Einzelfall, sondern auch präventiv für die Zukunft.

Gruppen- und Sammelklagen sollen dazu dienen, die Gerichte zu entlasten. Wir wissen, dass beispielsweise bei Kapitalmarktverfahren beim Handelsgericht eine Unzahl von Verfahren bei vielen Richtern anhängig sind – ich glaube, 25 an der Zahl waren es zu Beginn –, und jeder einzelne Richter muss sich seine Erfahrung, sein Spezialwissen im Bereich des Kapitalmarktes selbst aneignen. Das ist natürlich abso­luter Schwachsinn. Es wäre viel besser, wenn man Spezialabteilungen machen würde, die gezielt vorgehen. Und wenn man gemeinsame oder ähnliche Sachverhalte hat, dann soll es zukünftig so sein, dass man diese in Sammel- oder Musterklagen bündeln kann.

Es ist so: Wenn man hundert Klagen hat und es um eine einzige Rechtsfrage dabei geht, die wirklich relevant ist, und es uns gelingt, mit einer Musterklage diese Frage relativ rasch zur obersten Stelle hinaufzubringen, wo darüber entschieden wird, können wir davon ausgehen, dass diese hundert Verfahren innerhalb kurzer Zeit nach der notwendigen Klärung der zentralen Rechtsfrage gelöst werden. Und das ist ein Fortschritt.

Ich glaube, dass wir eine geeignete Basis geschaffen haben, und wünsche Ihnen, Herr Minister, alles Gute für unser gemeinsames Wirken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite