Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 184

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mittel- oder Hauptschullehrer, AHS-, Sekundarstufen-1- oder ‑2-Lehrer, alle sollen masterwertig ausgebildet werden. Und für alle – ich betone: für alle! – wird die Aus­bildung verbessert und auch, wenn man es zeitlich sehen will, verlängert, mit einem klaren Kompetenzkatalog, womit sich wirklich die Creme de la Creme jener Bildungsexperten und ‑wissenschaftler auseinandergesetzt haben. Was wir da be­schlossen haben, das kann sich sehen lassen!

Jetzt geht es um das, was wir gemeinsam beschlossen haben und wo zumindest inhaltlich alle Fraktionen mit dabei waren: dass alle dieselbe Ausbildung bekommen sollen, dass sie auch dieselbe Bezahlung haben sollen. – Jetzt gibt es natürlich unterschiedliche Zugänge, das weiß ich. Es ist schwierig!

Um ein Beispiel zu nennen: Wenn bisher ein Lehrer einer AHS-Unterstufe für dieselbe Altersgruppe, nämlich der 10- bis 14-Jährigen, vermeintlich sogar noch die Besseren, die er unterrichtet hat, nur 17 Stunden unterrichten musste, und dies mit einer sogenannten sogar besseren Ausbildung, weil er ja den Magister gemacht hat und eine Universität besucht hat, mussten gleichzeitig jene Lehrer, die dieselbe Altersgruppe unterrichtet haben, nämlich auch die 10- bis 14-Jährigen, die vermeintlich sogar etwas schwierigen oder problematischen Schüler, weil der Migrantenanteil höher war, weil mehr Schüler darunter waren, die es nicht geschafft haben – aus welchen Gründen auch immer –, in die AHS zu kommen, fünf Stunden mehr arbeiten und bekamen dafür weniger bezahlt! Mit derselben Altersgruppe!

Hinsichtlich dessen, dass alle jetzt dieselbe Ausbildung haben werden, ich weiß schon, da hat es Mails gegeben, in denen gesagt wurde: Wie kommt man dazu, dass sich jetzt alle, wenn sie den Master haben, Professor nennen dürfen? Das kann es doch nicht sein! – Also das ist ja, glaube ich, das Sekundärste an dem Beispiel. Daran sieht man auch, dass ein bisschen Standesdünkel mit dabei ist. Aber dass man das bei einer neuen Konzeption ausgleichen muss, wenn alle eine masterwertige Ausbildung haben, dass dann auch die Bezahlung ähnlich sein soll oder vergleichbar sein muss, das ist, glaube ich, klar. Darum hat man sich bemüht.

Für alle anderen Maßnahmen, die jetzt auch erwähnt wurden, wie eine verbesserte Arbeitsplatzsituation für die Lehrer, gibt es einen eigenen Entschließungsantrag, mit der Möglichkeit, dass man auch verbesserte andere Formen schafft. Sie alle wurden auch im Vorfeld diskutiert, bis hin zum Jahreszeitmodell, für das es auch eine Ausschussfeststellung gibt. Also alles, was man tun konnte, hat man gemacht. Man hat auch dafür gesorgt, dass bei der Sekundarstufe 2, die die Umstellung am meisten betrifft, das Grundgehalt nur von 2 200 € auf 2 400 € erhöht wird, während es bei den Pflichtschullehrern eine Erhöhung von 2 000 € auf 2 400 € ist, damit alle dieselbe Ausgangsbasis haben. Hier hat man jetzt durch eine neue Regelung vorgesehen – auch dies liegt in einem Ergänzungsantrag, Abänderungsantrag vor, den wir im Ausschuss beschlossen haben –, dass auch die Pflichtschullehrer mit zusätzlichen Aktivitäten auf 20 Wochenstunden herunterkommen können. Da ist man also aus meiner Sicht einen wichtigen Schritt entgegengekommen.

Ganz entscheidend ist, dass man jetzt auch den Mut hat, diesen Weg zu gehen. Und man darf nicht vergessen: Es betrifft niemanden, der jetzt im Dienst ist, also einen gültigen Vertrag hat. Es betrifft niemanden, wenn er nicht will, der die nächsten fünf Jahre nach der alten Ausbildung in den Berufsstand eintritt. Auch der kann optieren, ob er ins neue Modell übergehen will oder nicht. Erst die, die nach dem von uns beschlossenen neuen Ausbildungskonzept ausgebildet werden, werden dann nach diesem neuen Dienstrecht angestellt, das man in diesen fünf Jahren auch begleiten und beobachten will – auch das haben wir im Entschließungsantrag mit vorgesehen. Und wie wir alle wissen, sind auch diese Dinge nicht in Stein gemeißelt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite