bildung der Lehrer in das Lehrerdienstrecht zu schreiben! Das kommt doch nur den Schülern zugute. Es ist doch eine Farce zu behaupten: Wir lassen die Ausbildung beim Alten, dann ist es besser.
Masterausbildung heißt, dass jeder Lehrer – vom kleinsten unterrichteten Kind bis zum größten unterrichteten Kind – dieselbe gleichwertige, gute Ausbildung hat, die notwendig ist, um Kinder zu unterrichten. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Ja, Kollege Wittmann, waren Sie herinnen? Sie verstehen ja gar nichts!) Da kann doch niemand dagegen sein, außer man will jetzt damit politisches Kleingeld wechseln, dass man sogar gegen die Masterausbildung ist! (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Sie waren ja intellektuell früher schon mal besser! Sie haben nicht aufgepasst!)
Also, noch einmal für Sie zum Nachvollziehen: Bessere Ausbildung bedeutet bessere Ausbildung für unsere Kinder. Das muss auch Ihnen einleuchten, auch wenn Sie es nicht wollen und nur Kleingeld wechseln wollen. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Sie haben nicht aufgepasst! Ich schicke Ihnen das Protokoll und streiche es an! Auswendig lernen und hundertmal schreiben!)
Man tut so, als wäre alles nur schlecht. Selbst innerhalb der Lehrerschaft hat es unterschiedliche Meinungen zu diesem Lehrerdienstrecht gegeben. Die Pflichtschullehrer stehen großteils zu diesem neuen Lehrerdienstrecht, weil es dadurch endlich die Chance gibt, auch durch Nachholen von Ausbildungen höhere Gehälter zu bekommen. Es gibt die Möglichkeit, höhere Anfangsgehälter zu bekommen, eine flachere Einkommenskurve zu erreichen. Die Lehrer können dann das Geld bekommen, wenn sie es brauchen, wenn sie eine Familie gründen und am Anfang ihrer Karriere stehen. Dagegen kann man doch nicht sein, außer man will es unbedingt schlechtmachen.
Ich bin bei Ihnen, was den Schritt zur Dezentralisierung, zur Autonomie der Schule betrifft. Wir sind nicht am Ende dieses Prozesses, sondern es bewegt sich gerade. Wir haben begonnen, das Rad in Bewegung zu setzen. Irgendwann muss man auch eine Verhandlung abschließen, damit eine Bewegung stattfindet.
Wir haben Ausschussfeststellungen getroffen, in denen es darum geht, eine Arbeitszeitstudie zu machen, die Grundlage eines Jahresarbeitszeitmodells sein soll. Das ist doch vernünftig. Wir haben fünf Jahre Zeit, in fünf Jahren kommen die ersten ausgebildeten Lehrer nach dem neuen System heraus. Wir haben fünf Jahre Zeit, dieses Jahresarbeitszeitmodell anzudenken, wir haben fünf Jahre Zeit, das schrittweise anzupassen.
Ein offeneres System kann man ja nicht machen, als den alten Lehrern eine Wahlmöglichkeit anzubieten, wenn die neue Ausbildung stattfindet. Auf der anderen Seite kommen die neuen Lehrer erst in fünf Jahren, wenn die ersten abgeschlossenen Studien nach der neuen Studienordnung da sind. Sie bekommen dann die Möglichkeit, einzutreten. Während dieser Zeit schauen wir uns das Arbeitszeitmodell an. Ein offeneres, vernünftigeres System werden Sie nicht finden!
Ich halte es für falsch, jetzt noch Öl ins Feuer zu gießen. Ich glaube, dass die Lehrerschaft der Pflichtschullehrer sehr gut mit diesem Modell leben kann. Die Standesdünkel der AHS-Lehrer werden auch bald abgebaut sein, insbesondere wenn die gleichwertige Ausbildung zu gleichwertiger Bezahlung führt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu korrigierenden Sachverhalt, dann den korrigierten Sachverhalt. – Bitte.
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