Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 217

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch weil klar war, dass die Menschen, die das erste Mal voll unterrichten, nicht gleichzeitig studieren können. Das geht nicht. Bei einer Unterrichtsverpflichtung mit 20, 22 Stunden als Anfänger, da haben sie 80 Stunden Arbeit. Das wissen Sie genauso wie ich, weil wir haben es einmal gemacht. Sie können in Zukunft Menschen, die 60 bis 80 Stunden für ihren Beruf arbeiten, nicht noch an den Universitäten ein Masterstudium absolvieren lassen! Das ist Chuzpe. Das geht nicht, und deswegen können wir es trotz Ihres Angebots leider nicht mittragen. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS-LIF.)

19.37

19.37.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zu den Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 2 und 3.

Zu Tagesordnungspunkt 2 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Dienst­rechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst in 6 der Beilagen nochmals an den Verfassungsausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst in 6 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen,

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Dr. Strolz, Dr. Rosenkranz, Dr. Vetter, Kolleginnen und Kollegen und

Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 2 Z 9 § 38 Abs. 2a, 3, 4 und 6 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung eines neuen Abs. 13 in Art. 2 Z 9 § 39 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Walser, Dr. Strolz, Dr. Rosenkranz, Dr. Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 2 Z 9 § 40a Abs. 3.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite