Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 224

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Es ist an sich grundsätzlich in der Verfassung vorgesehen, dass man mithilfe eines Gesetzes einen Richter, der ja sonst unversetzbar ist, versetzen kann. Wir sind allerdings der Meinung, dass dieses Gesetz aufgrund einer verfassungswidrigen Ver­ordnung erlassen wird. Es geht hier um eine Verordnung in Oberösterreich, und zwar um die Bezirksgerichte-Verordnung aus dem Jahr 2012.

Da wurden Bezirksgerichte zusammengelegt, und dies widerspricht unserer Ansicht nach in dieser Form der Verfassung, denn in der Verfassung – genau: im Über­gangsgesetz vom 1. Oktober 1920 im § 8 – ist Folgendes festgehalten:

„Die Grenzen der politischen Bezirke, der Gerichtsbezirke, der autonomen Bezirke und der Ortsgemeinden dürfen sich nicht schneiden.“

Genau das passiert durch diese Verordnung, und daher ist die Verordnung an sich verfassungswidrig. Daher können wir nicht – wir können, aber es ist dennoch unzulässig – hier im Parlament ein Gesetz aufgrund einer derartigen verfassungs­widrigen Verordnung erlassen.

Man kann darüber diskutieren, die Verfassung zu ändern und zu sagen: Ja, wir wollen diese Gerichtszusammenlegungen machen! – Das ist eine andere Diskussion, aber die muss man führen. Und der Gesetzgeber – sprich: das Parlament – ist auch in den letzten Jahren davon ausgegangen, dass hier eine Verfassungsänderung notwendig wäre. Etwa im Jahr 1996 wurde hier schon darüber diskutiert und angeregt, eine Änderung dieses § 8 durchzuführen, um eben die Verfassung zu ändern und die Gerichtszusammenlegung in dieser Form möglich zu machen. Man hat aber dann davon abgesehen, weil man keine Verfassungsmehrheit dafür bekommen hat. Das heißt also, wir können heute nicht darüber hinwegsehen, und daher ist es unzulässig, das so durchzuführen.

Ich ersuche Sie nur alle, diesbezüglich noch in sich zu gehen. Man kann ja diesen Abänderungsantrag auch noch zurückziehen und nicht abstimmen und dem anderen Teil der Dienstrechtsnovelle dann freien Bahn lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt ist das Bundesbezügegesetz. Hiezu liegt ein Antrag von mehreren Parteien vor, dass die Bezüge der Politiker nicht um 2,4 Prozent angehoben werden, sondern nur um 1,6 Prozent. – Unserer Ansicht nach ist das in der derzeitigen Situation ein sehr schlechtes Symbol, denn wir wissen ganz genau, dass Familienleistungen, dass das Pflegegeld und so weiter nicht angehoben wurden – und schon gar nicht in dieser Höhe.

Wir können lange darüber diskutieren, wie Politiker zu entlohnen sind, das ist keine Frage, aber es ist auf jeden Fall ein sehr schlechtes Symbol, wenn gerade eine Berufs­gruppe – und wir sind die einzige hier in Österreich –, die ihre Gehälter selbst bestimmen kann (Zwischenruf des Abg. Rädler), wenn gerade wir, die wir unsere Gehälter selbst bestimmen können, hier sagen: Na gut, wir erhöhen sie zwar nicht um 2,4 Prozent – das heißt, es gibt hier offenbar ohnehin so etwas wie ein Gefühl dafür, dass man diese 2,4 Prozent nicht ausreizen darf –, aber wir erhöhen sie halt um 1,6 Prozent.

Das lehnt sich an die Erhöhung der Pensionen an, aber bei den Gehältern, die wir hier haben, ist das im Verhältnis natürlich so viel mehr als das, was bei Pensionisten im Allgemeinen 1,6 Prozent bedeuten, dass das ein zusätzlicher Hohn ist.

Ich kann Sie daher nur auffordern, hier mit uns einen anderen Weg zu gehen und stelle einen Antrag, der wie folgt lautet:

 


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