Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (9 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 21 wie folgt geändert:
„(21) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt für das Kalenderjahr 2014.“
2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 13 wie folgt geändert:
„(13) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2014.“
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Gehen Sie mit uns diesen Weg! Das ist ein gutes Symbol, auch an die Bevölkerung. Gehen Sie nicht den halben Schritt mit schlechtem Gewissen, indem Sie um 1,6 Prozent erhöhen und damit in Wirklichkeit viele Menschen vor den Kopf stoßen! (Beifall bei der FPÖ.)
20.05
Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Stefan eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 40/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (9 d.B.), am 17.03.2013 in der 7. Sitzung des Nationalrates (TOP 5)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (9 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 21 wird wie folgt geändert:
,,(21) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt für das Kalenderjahr 2014."
2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 13 wie folgt geändert:
,,(13) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2014."
Begründung
Da wir in einer Zeit der steigenden Arbeitslosenzahl und der Einsparungen leben, desweiteren die Familienbeihilfe nicht wertangepasst wird, sowie auch das Pflegegeld
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