Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 226

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nicht an die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst wird, sodass die Pflege eines Angehörigen nicht gleich zum Ruin der Familie führt, ist es nicht verständlich, wenn sich die Politiker ein Gehaltserhöhung gönnen.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


20.05.44

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zum letzten Punkt eines fest­halten: Es ist einige Jahre her, da haben wir einstimmig – einstimmig: alle Fraktionen! –, damit wir die politische Diskussion beenden und damit wir nicht immer auf die Tages­politik reagieren, eine Regelung getroffen, und wir haben gesagt, wir brauchen uns hier überhaupt nicht damit zu beschäftigen. (Abg. Mag. Stefan: Deshalb machen wir 1,6 Prozent?)

Den Automatismus wollen wir anscheinend nicht, weil wir ja jetzt Jahr um Jahr bereits mehrmals diesen Automatismus mit einem eigenen Gesetz ausgesetzt haben (Abg. Mag. Stefan: Weshalb machen wir dann 1,6 Prozent?), aber jetzt sind wir schon so weit, dass wir anscheinend wieder die Diskussion haben.

Ich verstehe das schon! Wir brauchen nicht darüber zu reden, denn auch wenn wir nichts kriegen, wird es Leute geben, die sagen, auch das ist noch zu viel. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: ... nehmen wir aber, dann gehen sich ein paar Wurstsemmeln mehr aus! – Abg. Mag. Stefan: Sie haben ja den Antrag gestellt mit den 1,6 Prozent!) Die Diskussion kannst du nicht gewinnen, das ist so, Kollege Rosenkranz! Aber wenn wir schon zu einer Regelung gefunden haben, uns selber aus der Diskussion heraus­zunehmen, und dann fallen wir ununterbrochen um und einigen uns auf einen niederen Betrag – und dann haben wir wieder die Diskussion, dann ist das Polemik pur. Da könnt Ihr darauf sagen, was immer Ihr wollt.

Zu der nächsten Frage, das Gericht betreffend. – Also ich stelle jetzt nur eines fest: Jetzt zu sagen, es hebt vielleicht der Oberste Gerichtshof etwas auf?! – Der derzeitige Rechtsbestand ist glasklar, und nach dem derzeitigen Rechtsbestand ist auch klar, was der Gesetzgeber hier zu beschließen hat – ob die Verordnung aufgehoben wird oder nicht, lassen wir einmal dahingestellt. Es ist so! Wenn wir nicht reagieren, halten Sie uns dann vor, dass eine Richterin wo sitzt, wo es nicht einmal mehr ein Gericht gibt. Na, die Diskussion schaue ich mir erst an! Also ich glaube, der Gesetzgeber muss vom derzeitigen Rechtsbestand ausgehen und nicht von einem: Was wäre, wenn? – Also da würde ich schon darum bitten, dass man das auch hier so sieht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz.)

Ich darf zu einigen Punkten kommen, was das Dienstrecht betrifft, wo es einige Ver­besserungen gibt, was die Pflegekarenz betrifft, was Dienstzeugnisse für Beamte be­trifft, was die bessere Berücksichtigung von Teilzeitkräften und TelearbeiterInnen beim Fahrtkostenzuschuss betrifft und einige andere Punkte mehr – vor allem auch, was eine bessere Entlohnung für die VerwaltungspraktikantInnen anlangt und eine Umset­zung des Unionsrechts.

Ich möchte aber um eines bitten – und Kollege Darmann, ich sage das als jemand, der sich mit diesen Themen seit vielen, vielen Jahren beschäftigt –: Ich habe schon zugehört, was du vorhin gesagt hast, und sage das auch, weil einige Redner immer wie­der dasselbe sagen. Generell wird hier von diesem Rednerpult aus ununterbrochen kritisiert, dass es 37 Dienstrechte gibt. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Die 37 Dienstrechte werden permanent kritisiert. Als Überschrift heißt es: Die müssen wir


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