Ich bitte Herrn Abgeordneten Zanger als Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Buchmayr wird ihn später ablösen. – Bitte, Herr Schriftführer.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die Bediensteten des Hauses werden nun unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Ich unterbreche die Sitzung zu diesem Zweck für einige Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 20.43 Uhr unterbrochen und um 20.47 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
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Bevor ich das Abstimmungsergebnis zu diesem Tagesordnungspunkt bekannt gebe, gebe ich zunächst Folgendes bekannt:
Bei der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Tagesordnungspunkt 1 wurden zwei Stimmkarten mit dem Aufdruck „Dr. Johannes Hübner“ abgegeben. (Oje-Rufe.)
Das richtige Ergebnis lautet daher:
Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 42, „Nein“-Stimmen: 128, ungültig: 1.
Die Differenz ist auf das Abstimmungsergebnis ohne Einfluss. (Siehe auch S. 177.)
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Nun zum Ergebnis der aktuellen Abstimmung.
Abgegebene Stimmen: 163; davon „Ja“-Stimmen: 54, „Nein“-Stimmen: 109.
Der Zusatzantrag der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen ist somit abgelehnt.
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