Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 241

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Pock, Prammer, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes, Rudas;

Schenk, Scherak, Schieder, Schmuckenschlager, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Steinbichler, Strasser, Strolz;

Tamandl, Töchterle, Troch;

Unterrainer;

Vavrik, Vogl;

Weigerstorfer, Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Art. 21 Z. 1a in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden in 9 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stefan Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag ein Bun­des­verfassungsgesetz betreffen, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 und Art. 2 eingebracht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite