Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 259

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im Rahmen des im Bundesvoranschlag festgelegten Wertes. Die Zahl der unselb­ständig Erwerbstätigen ist um 1,4 Prozent angestiegen, der Leistungsbilanzsaldo war mit 1,6 Prozent höher als im Jahr 2011, das gesamtstaatliche Defizit ist mit 2,5 Prozent unter der Dreiprozentmarke zu liegen gekommen.

Gleichzeitig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die staatliche Gesamtverschuldung auf 227 Milliarden €, oder 74 Prozent des BIP, angestiegen ist, ein Plus gegenüber dem Jahr 2011 von 9 Milliarden 421 Millionen €. Allein vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2012 hat die Gesamtverschuldung um 36 Milliarden € zugenommen.

Die Ausgaben des allgemeinen Haushaltes lagen mit 72 Milliarden 880 Millionen € um über 5 Milliarden € über jenen des Vorjahrs. 25,7 Prozent oder 18,7 Milliarden € der Gesamtausgaben hat der Bund in den Untergliederungen 22 und 23 für Pensionen ausgegeben. Der Nettobeitrag zur Pensionsversicherung stieg um mehr als 1 Milliar­de € gegenüber dem Jahr 2011. 57,8 Prozent der Nettosteuereinnahmen werden für Pensionen und Zinsen ausgegeben. Der Primärsaldo war negativ sowohl auf der Seite des Bundes als auch auf der Seite des Gesamtstaates. Die Belastungen künftiger Finanzjahre betragen 155 Milliarden €, die Haftungen 117 Milliarden €, die Abgaben­quote stieg auf 42,7 Prozent, die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben betrug 2,3 Prozent.

Es sind daher Strukturreformen erforderlich. Das wird auch verdeutlicht durch den Finanzrahmen, der von Ihnen für die Jahre 2014 bis 2017 beschlossen wurde. Betrach­ten Sie die Rubrik 2 – Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie –, so stiegen in diesem Bereich die Ausgaben in den Jahren 2009 bis 2012 um durchschnittlich 3,81 Prozent pro Jahr. In den Jahren 2013 bis 2017 sollen sie durchschnittlich um 2,40 Prozent – das heißt, nur mehr um zwei Drittel des derzeitigen Prozentsatzes – steigen, obwohl der Arbeitsmarkt in diesem Fall belastet sein wird, obwohl das Wachstum in diesem Fall nicht so anzieht, wie man es erwartet hat.

Die Rubrik 3, ein Schwerpunktthema – Bildung, Forschung, Kunst und Kultur –: durchschnittliches Wachstum 2009 bis 2012 3,46 Prozent pro Jahr, in den Jahren 2013 bis 2017 durchschnittlich 0,57 Prozent pro Jahr – ein Umstand, der darauf hinweist, dass etwas getan werden muss, will man die Obergrenzen tatsächlich halten.

Rubrik 1 – Recht und Sicherheit –: durchschnittliches Wachstum 2009 bis 2012 1,90 Pro­zent pro Jahr, in den Jahren 2013 bis 2017 0,14 Prozent.

Das heißt, diese gedämpfte Steigerung ist nur möglich, wenn Strukturreformen durchgeführt werden.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ganz kurz noch ein Beispiel dafür bringen, was der Rechnungshof unter Strukturreformen versteht, und das AKH Wien anführen, ein Krankenhaus, das allein pro Jahr laufende Kosten von 1,2 Milliarden € verursacht. Es ist die größte und kostenintensivste und international anerkannteste Krankenanstalt Österreichs, zuständig für die Zentralversorgung Ostösterreichs, verantwortlich auch für die Vervielfachung der Forschungsleistung der Medizinischen Universitäten. Das ist allgemein anerkannt, und trotzdem gibt es aufgrund der getrennten Führung zwischen der Stadt Wien und dem Bund immer wieder Schwierigkeiten und Auseinander­setzungen, Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten.

Die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen sind getrennt, obwohl die Aufgaben­wahrnehmung in dem Fall untrennbar verwoben ist. Die Betriebsführung ist durch unterschiedliche Zuständigkeiten ungeklärt, es gibt keinen gemeinsamen Leistungs­auftrag, keine Gesamtfinanzierung, keine gemeinsame Personalplanung, keine gemein­same Führungsstruktur. Es besteht keine rechtsträgerübergreifende Budgetie­rung, keine mittelfristige Planung, kein gemeinsames Berichtswesen, die Mittelaufbrin-


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