gung ist komplex und wenig transparent. Es fehlt in dem Bereich ein umfassendes Rechenwerk, das auch gemeinsam die Rechenflüsse darstellt.
Ein Beispiel noch, was man unter Reform verstehen sollte, im Interesse der Patientinnen und Patienten: die kollegiale Führung des AKH. Der Ärztliche Direktor, der Verwaltungsdirektor und der Pflegedirektor sind zuständig für die Bediensteten der Stadt Wien, der Rektor ist zuständig für die Bundesbediensteten. Die Folge ist, dass der Ärztliche Direktor seine Aufsichtsmöglichkeiten nur beschränkt oder überhaupt nicht wahrnehmen kann. Die Ärzte leisten in der Nacht in dem Fall Journaldienste, das heißt, sie sind für die Notversorgung da. Die OP-Gehilfen, Bedienstete der Stadt Wien, leisten in der Nacht Volldienst, regulären Dienst. Das führt in diesem Fall zu einer Auslastung zwischen 17 Prozent und 54 Prozent. Das heißt, wir haben in diesem Bereich gerade durch diese Struktur einen Verwaltungsaufwand, der zu Lasten der Patienten geht.
Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen, dass die Delegation von Aufgaben an das Pflegepersonal nicht umgesetzt wurde. Warum? – Nach Ansicht des Rechnungshofes ist das darauf zurückzuführen, dass gegebenenfalls nötiges zusätzliches Pflegepersonal von der Stadt Wien zu bezahlen ist, während eine Entlastung der Ärzte, die vom Bund zu bezahlen sind, dem Bund zugutekommt. Das heißt, die ökonomisch gebotene Maßnahme, die erforderlich ist, wäre eine Gesamtbetrachtung, aber gerade diese Gesamtbetrachtung fehlt.
Vielleicht noch ein Punkt, der Ihnen aufzeigt, wo im Sinne der Patientinnen und Patienten gespart werden kann. Im AKH hat es in den letzten sechs Jahren allein Bettensperren gegeben, die Kosten in der Höhe von mehr als 300 Millionen € verursacht haben. 40 Prozent der Bettensperren erfolgten aus personellen Gründen, überwiegend aufgrund fehlender zugeteilter Pflegedienstposten oder hoher Fehlzeiten. Die Strategie gegen die hohen Bettensperren und deren Kosten ist nicht erkennbar.
Das sind die Probleme nicht nur im AKH, sondern generell im Gesundheitswesen, die es anzugehen gilt. Das heißt, will man in dem Fall eine anerkannte Stellung im Gesundheitswesen und auch des AKH erzielen, braucht man eine Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung.
Es ist kurz angesprochen worden, das erwähnte Beispiel soll den Handlungsbedarf belegen. Eine nachhaltige Budgetpolitik erfordert im Interesse aller Gebietskörperschaften, auch des Bundes und der Länder, eine Verbesserung der Transparenz durch eine neue Haushaltsführung, um zielgerichtet steuern zu können, und Strukturreformen, damit die öffentlichen Mittel effizient und nachhaltig im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden.
Ich habe das erwähnt, weil es Aufgabe des Rechnungshofes ist, darauf hinzuweisen und in Blickrichtung auf Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung, der ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht anstrebt, Ihnen Fakten und Zahlen zu liefern, damit Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen können. Was der Rechnungshof in dem Bereich tun kann, wird er auch in dieser Gesetzgebungsperiode tun.
Ich danke für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! (Allgemeiner Beifall.)
22.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort wird keines gewünscht. (Abg. Dr. Jarolim: Ist das auch recherchiert worden, was Sie da erzählt haben? – Abg. Dr. Fekter: Das stimmt!)
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