Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 258

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ungefähr bei der Hälfte der Einnahmen, die damit schon vergeben sind, und man kann mit diesen Mitteln vonseiten der Politik nicht gestaltend eingreifen, kann damit keine gestalterischen Maßnahmen setzen.

Darum sind die Ziele der neuen Bundesregierung: faktisches Pensionsantrittsalter heben, Nulldefizit ab 2016, und wir brauchen auch in der Zukunft sichere Finanzen. Das ist ein Anliegen der Regierung, das ist ein Anliegen des neuen Finanzministers Dr. Spindelegger, und wir werden ihn dabei bestens unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun der Herr Präsident des Rech­nungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Präsident.

 


21.51.56

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Für mich persönlich ist es eine Freude, dass neben der Regierungserklärung auf der heutigen Tagesordnung auch der Bundesrech­nungsabschluss behandelt wird, weil sich dadurch die Möglichkeit bietet, bereits am Anfang dieser Gesetzgebungsperiode etwas zu tun, was der Rechnungshof bereits in den letzten Jahren immer wieder getan hat, nämlich darauf hinzuweisen, dass ein sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Umgang mit öffentlichen Geldern unab­dingbar ist, um eben die staatlichen Aufgaben auch in Zukunft nachhaltig erfüllen zu können.

Dies erfordert tatsächlich, dass die Strukturen an die Erfordernisse angepasst und auch weiterentwickelt werden. Es ist mir daher ein Anliegen, im Hinblick auf die derzeit laufende Diskussion auf Folgendes aufmerksam zu machen: Österreich hat sich national und international zu nachhaltig stabilen Finanzen bekannt. Österreich – Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger – hat Handlungsbedarf. Die EU hat auch gerade im Jahreswachstumsbericht darauf hingewiesen, dass Österreich an der Verwirklichung seines mittelfristigen Haushaltszieles arbeiten muss. Die jährliche strukturelle Anpassung ist zu verbessern, wobei die Kompetenzüberschneidungen zwischen Bundes-, Regional- und kommunaler Ebene sowie Inkonsistenzen hinsicht­lich der Finanzierungs- und Ausgabenkompetenzen laut der EU eine Herausforderung darstellen, die es anzugehen gilt.

Österreich – und ich glaube, das ist ein Thema für alle Abgeordneten –, somit Bund, Länder und Gemeinden, hat sich im Zuge der Finanz- und Budgetkrise auf euro­päischer Ebene zu einer Weiterentwicklung der europäischen Steuerungsmechanis­men verpflichtet. Gemäß dem beschlossenen Sixpack hat sich Österreich verpflichtet, die Fiskalrahmenrichtlinie und die darin festgehaltenen Vorgaben in den Bereichen Rechnungslegung, Statistik und Prognosen mit dem Ziel der Vollständigkeit und Kohärenz der nationalen Haushalte umzusetzen.

Es ist also Handlungsbedarf gegeben: Handlungsbedarf, kohärente Rechnungsle­gungs­vorschriften einzuführen, integre Datenerhebungs- und Datenverarbeitungs­verfahren einzuführen – ein Handlungsbedarf, der von Frau Bundesminister Fekter immer wieder als solcher angesprochen worden ist, und die Bemühungen des Rech­nungshofes in Richtung der Vereinheitlichung des Rechnungswesens sind auch immer ein Bestandteil der gemeinsamen Gespräche gewesen.

Betrachtet man den Bundesrechnungsabschluss und den darin dargestellten Budget­vollzug, so ist positiv darauf hinzuweisen, dass 2012 – das ist auch im Rahmen der Debatte angesprochen worden – in Österreich das reale Wachstum mit plus 0,9 Pro­zent um 1,5 Prozent höher gewesen ist als im Euroraum. Das nominelle Wachstum lag


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