Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 263

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„Was sich überhaupt sagen läßt, läßt sich klar sagen; und wovon man nicht reden kann, darüber muß man schweigen.“

Ich glaube, diesen Satz hat sich unser Parlament ganz zentral zu Herzen genommen und danach gehandelt und sinnvollerweise die Redezeiten gekürzt.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag gibt berechtigte Hoffnung auf eine weniger verdrießliche und weniger langweilige Politik, zumindest aber verschafft er uns den Ausblick auf eine kurzweilige Rhetorik.

Die Qualität unserer Reden kann durch ihre Kürzung nur besser werden, denn wenn die Quantität der Rede beschränkt wird, so muss deren Qualität zwangsläufig steigen. Ansonsten wird es in Zukunft für uns alle sehr schwierig sein, als Redner das Interesse des Plenums zu bekommen und mit der Rede auch produktive Überzeugungsarbeit zu leisten. Das heißt, wir tauschen Quantität gegen Qualität, und das ist sicher sinnvoll und gut.

Wittgenstein hat übrigens noch etwas zu dem Thema gesagt. Er hat gemeint, die Grenze zwischen Reden und Schweigen wird nur in der Sprache gezogen werden können, und was jenseits dieser Grenze liegt, wird einfach Unsinn sein. – Auch dieses Philosophenwort kann man als Maßstab anlegen. Die Interpretation des Satzes überlasse ich dem Hohen Haus.

Sicher ist jedenfalls, was Unsinn ist und was nicht, wird man in Zukunft besser dia­gnostizieren können, nämlich dank Ludwig Wittgenstein und dank der neuen Rede­zeitbegrenzung. In diesem Sinne: Danke schön, frohe Weihnachten, guten Rutsch! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.09

22.09.54

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 4 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann gemäß § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Einstimmig angenommen.

Gemäß § 108 des Geschäftsordnungsgesetzes kann die dritte Lesung des vorliegen­den Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.

Das heißt, die dritte Lesung wird in einer späteren Sitzung wieder auf die Tagesord­nung genommen.

22.11.0310. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

 


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