gewählt werden.
Da somit ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Daher ersuche ich jene Damen und Herren, die für die Annahme des von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Damit ist die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates vollzogen.
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Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2, 4 bis 8 sowie 10 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.
„TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden und das Unterrichtspraktikumsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst) (6 d.B.)
Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage II/1 vor.
Der Abgeordnete Dr. Walter Rosenkranz bringt den Rückverweisungsantrag Beilage II/2 ein.
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage II/3 vor.
Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Abgeordneten Dr. Walser, Mag. Dr. Strolz, Dr. Walter Rosenkranz, Dr. Vetter, Kolleginnen und Kollegen bringen den Zusatz- bzw. Abänderungsantrag Beilage 2/2 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Die Präsidentin verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/3 ein.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Zusatzantrag Beilage 2/4 ein.
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