ter den Arm und sagt: Du wirst jetzt Außenminister, also nimmst du das, bitte, ins Außenministerium mit.
So wird das nicht funktionieren, denn das sind sehr fachfremde Bereiche. Die Sektion für Integration, die Sie geschaffen haben, die einfach en passant in das Außenministerium mitgenommen wurde, wird dort leider ein Fremdkörper sein und bleiben. Was aber mindestens genauso schlimm ist, ist das fatale Signal, das von dieser Fusionierung ausgeht, indem es den Menschen, nämlich Migranten und Migrantinnen und ihren Kindern und Kindeskindern signalisiert: Eigentlich habt ihr mit dem Inland nichts zu tun, eigentlich seid ihr eine Auslandsmaterie.
Sehr geehrte Damen und Herren! Integration hat mit Zusammenleben zu tun, hat mit Zusammenarbeiten zu tun, hat mit zusammen in die Schule gehen zu tun und hat vor allem damit zu tun, dass wir dieses Land zusammen und gemeinsam weiterbringen. Migranten und Migrantinnen sind, auch wenn sie eine, noch eine andere Staatsbürgerschaft haben als die österreichische, keine Auslandsmaterie. Und da einfach zu sagen: Wir machen etwas für die Ausländer da und für die Ausländer dort, das ist eigentlich etwas, was hier lebende Menschen und ihre Kinder und Kindeskinder dem Ausland zuschlägt. Und das ist, wie gesagt, ein fatales Signal. Allein das würde eigentlich ausreichen, dem vorliegenden Bundesministeriengesetz nicht zuzustimmen. Es gibt leider etliche andere Gründe, die viele Vorredner und Vorrednerinnen angesprochen haben. Deshalb werden wir diesem Bundesministeriengesetz nicht zustimmen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)
13.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 20 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Pardon, ich sehe gerade, es sind die falschen Seiten vorgelegt worden.
So, meine Damen und Herren, wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 20 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen,
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Ziffer 1 eingebracht.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
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