Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 132

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Ungerechtigkeit, meine Damen und Herren! (Abg. Mag. Gerstl: Nicht alle!) – Das ist nicht falsch. Herr Kollege, lesen Sie genau nach! Ich bin Exekutivbeamter, ich werde es wohl wissen.

Das nächste Problem: Wir haben Exekutivbeamte, die ein Grundgehalt haben, das sehr, sehr niedrig ist. Da ist alles auf Zulagen aufgebaut. Wenn jetzt die Überstunden eingespart werden und man eigentlich Überstunden machen muss, weil man sonst gar nicht überleben kann, dann erklären Sie einmal, wie Sie als Alleinverdiener in Bregenz eine dreieinhalb-Zimmer-Wohnung, die über 1 000 € kostet, für Ihre Familie mit 1 200 € netto bezahlen wollen – und das als Dankeschön dafür, dass Sie den Schädel hin­halten. Wir haben jetzt am Wochenende gesehen, wie es zugeht, wenn die linken Chaoten auf die Polizisten eindreschen, was dann alles herauskommt. Ich glaube, das Geld, das da verwendet worden ist, wäre besser in die Exekutivbeamten investiert wor­den.

Da möchte ich schon sagen, dass dieses Zulagensystem äußerst ungerecht ist. Wenn Sie krank werden, dann stehen Sie mit den 1 200 € netto da. Das kann es nicht sein. Meine Damen und Herren, mit 1 200 € eine Familie durchfüttern, wenn die Wohnung schon über 1 000 € kostet, damit ist man nicht mehr überlebensfähig.

Das sollten wir ändern, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Si­tuation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exekutivdienstrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat zur Verbesserung der Situation der Exekutive einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem das Exekutivdienstrechtes ins­besondere in folgenden Punkten geändert wird:

Anstatt des derzeitigen Grundgehalts samt einer Vielzahl von Zulagen, welche bei­spielsweise im Krankheitsfall, im Urlaub oder bei Streichung von Überstunden weg­fallen, ist ein „All-Inclusive“ Gehalt in entsprechender Höhe nach bayerischem Muster einzuführen, bzw. welches höhenmäßig der Schwere des Dienstes mit seinen spezifi­schen Anforderungen (z.B. Wechseldienst, Außendienst bei widrigsten Wetterbedin­gungen, Gefahren für Leib und Leben) gerecht wird;

Anpassung des Pensionsantrittsalters für Exekutivbeamte an den für diese Tätigkeit in­ternational üblichen Standard.“

*****

Exekutivbeamte in Österreich müssten derzeit mit 65 Jahren in Pension gehen, überall in Europa ist es so, dass sie mit maximal 60 Jahren in Pension gehen können, da der Dienst, der extrem hart und schwer ist, damit berücksichtigt wird.

Zum Schluss möchte ich Ihnen das an einem Beispiel eines Exekutivbeamten veran­schaulichen: Hier in Wien hat er gestern um 13 Uhr seinen Dienst begonnen. Heute um 7 Uhr in der Früh hatte er Dienstschluss, und um 8 Uhr muss er da draußen stehen, bis wir fertig debattiert haben. Wenn das um 24 Uhr ist, dann steht er bis 24 Uhr draußen – und morgen um 7 Uhr in der Früh hat er wieder Dienst. – Ist das gerecht? Ist das menschlich? Ist das gerechtfertigt, dass wir diese Leute ausbeuten? – Ich sage: nein! (Beifall beim Team Stronach.)

13.47

 


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